Hallo zusammen,
ich bekomme gerade die Frage, wie räumt man jemanden ein Vorkaufsrecht ein und auf was ist zu achten?
Der Käufer erwirbt zunächst 0,5 der Sache und möchte ein Vorkaufsrecht für die zweite Hälfte der Praxis.
Wie würden Sie es vertraglich fixieren?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Rückmeldung.
LG