Geld aus dem ETF der Kinder leihen

  • Hallo. Hat sich schon jemand damit beschäftigt?

    Geld von Kind leihen, aus dessen ETF oder Tagesgeldkonto.


    Nach meinem Verständnis muss dafür folgendes beachtet werden

    -> das Kind muss einverstanden sein

    -> je nach Summe kann Schenkungssteuer fällig werden

    -> das leihen schriftlich fixieren


    Gibt es weiteres zu beachten?


    PS: es ist eine fiktive Frage, die ich mir nun stelle, bevor es vielleicht mal relevant wird.


    Besten Dank!

  • Hallo reichanarmut

    Belasse es am besten bei fiktiven Gedanken bzw. vergiss diese wieder ;)

    Nur drei Begriffe dazu - gerne google befragen: Ergänzungspflegschaft, Minderjährige, Darlehen


    Wenn das Finanzamt das mitbekommt und das nicht 100%ig wasserdicht ist, gibt es - zu Recht - so manche Rückfrage 'Kinderwohl' wäre da auch noch ein Begriff

    Gruß Tom

  • Mit Einverständnis und Gedöns wäre ich ja noch bereit, mich zu bemühen, mir die Leihe vom Tagesgeldkonto vorzustellen, aber für Leihe aus dem Depot fehlt mir jegliche Fantasie.

  • Ich habe um ehrlich zu sein meine Zweifel, ob das überhaupt korrekt umgesetzt werden kann.


    Beispiel aus meiner Verwandtschaft aus den beginnenden 1980ern.

    Großmutter schenkt ihrem Enkel eine größere Menge Bargeld.

    Vater des Enkels (seines minderjährigen Kindes) benötigt dringend Geld in seiner Firma.

    Gewählter Lösungsweg:

    Vater setzt einen Darlehensvertrag zwischen Firma und Kind auf. Vereinbarter Zins 5 Prozent.

    Ab diesem Moment wird für Kind auch immer eine Steuererklärung fällig, weil Firma die Zinsen ja als Kosten angibt.


    Positiver Aspekt für Beide

    In einer Zeit, in der das Sparbuch 3 Prozent brachte und ein Darlehen sonst nicht unter 8 Prozent zu bekommen war hatte der eine mehr Gewinn und der andere weniger Kosten.


    Warum ich dennoch Zweifel habe:

    In meiner Erinnerung stand es damals bei der Firma spitz auf Knopf ob sie weiter existieren kann. Es ging zum Glück gut aus - aber was wenn nicht?

    Dann wären wahrscheinlich bei einer Insolvenz erst die anderen Gläubiger die im Grundbuch standen und dann die Lieferanten bedient worden und erst ziemlich am Schluss das Kind.

    Wäre das im Sinne des Kindes oder der schenkenden Großmutter gewesen?

    Hätte in diesem Fall der Vater nicht auch noch zumindest ein "Eieiei!" verdient, weil er das Geld seines Kindes wissentlich zu risikoreich angelegt hat?


    In welcher Konstellation will (muss?) sich jemand Geld von seinem Kind leihen und kann definitiv und unzweifelhaft das Geld auch zurück geben?


    Egal wie, Geld von seinem Kind leihen ist immer problembehaftet - wenn nicht rechtlich dann auf der Beziehungsebene.

  • Das war ein verbotenes Insichgeschäft (§ 181 BGB) und was der Fragesteller vorhat, wäre es auch. Zulässig und wirksam sind Geschäfte des Kindes mit den eigenen sorgeberechtigten Eltern nur, wenn dafür das Familiengericht einen Pfleger bestellt hat (§ 1809 BGB), der dann für das Kind im Verhältnis zu den Eltern handelt. Ob das minderjährige Kind zustimmt, ist egal, das ist nicht geschäftsfähig. Wird es ohne Pflegschaft gemacht, ist das Geschäft nichtig, die Eltern sind dem Kind ggf. schadensersatzpflichtig und strafrechtlich ist es je nach Konstellation Unterschlagung oder Untreue. Auch wenn das Kind minderjährig ist und von den Eltern vertreten wird, was verschenkt wird, gehört einem nicht mehr und kann nicht mehr ohne weiteres eigenmächtig zurück geholt werden.

  • Danke epsilon2!


    Über Jahrzehnte war es für mich nur ein mieses Bauchgefühl, dass die Konstellation so nicht in Ordnung sein kann. Dank Deiner Benennung des Paragraphen weiß ich nun, dass es schlicht falsch war.


    Dass sich Eltern von ihren Kindern Geld leihen, kommt leider zumindest in meinem Bekanntenkreis gar nicht so selten vor. Beim letzten Klassentreffen war die Diskussion dazu nicht, ob es in Ordnung ist, sondern ob Zins dafür gezahlt werden sollte! Und es einige Stimmen, die der Meinung waren, dass bei Darlehen innerhalb der Familie keine Zinsen gewährt oder verlangt werden sollten!

  • Beispiel aus meiner Verwandtschaft aus den beginnenden 1980ern.

    Großmutter schenkt ihrem Enkel eine größere Menge Bargeld.

    Vater des Enkels (seines minderjährigen Kindes) benötigt dringend Geld in seiner Firma.

    Wofür man üblicherweise zur Bank geht.

    Vermutlich hätte die Bank das Geld aber nicht gegeben, weil die Firma schlecht stand.

    Ungleiches Geschäft.

    Gemessen an der Bonität der Firma hätte der Zins vermutlich viel höher sein müssen.

    In einer Zeit, in der das Sparbuch 3 Prozent brachte und ein Darlehen sonst nicht unter 8 Prozent zu bekommen war, hatte der eine mehr Gewinn und der andere weniger Kosten.

    Zu Zeiten, in der das Sparbuch 3 % Zinsen brachte, dürfte ein unbesicherter Hochrisikokredit deutlich teurer gewesen sein als 8 %.

  • Als von einer derartigen Zweckentfremdung eines Geldgeschenks der Großeltern Betroffener (inzwischen >50) kann ich davor nur warnen. Waren vielleicht andere Zeiten und mag auch eine spezielle Familienkonstellation sein, aber obwohl mir das inzwischen ziemlich egal sein kann, merke ich doch, dass das nie zurück gezahlte Geld in verschiedenen Zusammenhängen doch nicht ganz abgehakt ist, nicht zuletzt, weil den Geschwistern letztendlich unterschiedliche Startbedingungen gewährt wurden. Ein Thema, dass nie wirklich geklärt werden konnte und wohl auch nicht mehr wird. Hat für uns zumindest viel Input geliefert, wie wir es für uns nicht machen wollen.