Für die Wohnungssuche hatte ich Hotelkosten für Übernachtungen. Merke aber, dass ich die Rechnung nicht mehr habe.
Ich habe nur die Buchungsbestätigung und eben den Kontoauszug mit der Abbuchung.
Reicht das, oder braucht man die Rechnung?
Für die Wohnungssuche hatte ich Hotelkosten für Übernachtungen. Merke aber, dass ich die Rechnung nicht mehr habe.
Ich habe nur die Buchungsbestätigung und eben den Kontoauszug mit der Abbuchung.
Reicht das, oder braucht man die Rechnung?
Reicht das, oder braucht man die Rechnung?
Bin mir da nicht sicher.
Könnte das Hotel nicht ein Rechnungsduplikat erstellen? Sollte ja mit wenigen Klicks zu erledigen sein.
Also einfach in der Erklärung absetzen, und als Notiz dem Beamten sagen, dass es keine Rechnung gibt bzw. vom Hotel evtl angefragt werden kann?
Eigentlich eher das Hotel kontaktieren und um Rechnungsduplikat per Mail bitten.
Was man hat, das hat man.
Also einfach in der Erklärung absetzen, und als Notiz dem Beamten sagen, dass es keine Rechnung gibt bzw. vom Hotel evtl angefragt werden kann?
Nein, einfach in der Erklärung absetzen ohne weitere Erläuterung. Es müssen und sollen (!) mit der Einkommensteuererklärung keine Belege mehr eingereicht werden. Auch keine Erläuterungen, die liest sowieso niemand, denn die Erklärung wird eingescannt und wenn der Computer sie nicht wegen unplausibler oder ungewöhnlicher Angaben auswirft, bekommt sie auch später der Sachbearbeiter nicht mehr zu sehen. Wenn das Finanzamt ausnahmsweise einen Beleg sehen will, dann fragt es danach. Und in dem Fall sollten Buchungsbestätigung, Zahlungsnachweis und zwei Sätze zur Erläuterung ausreichen.
Und in dem Fall sollten Buchungsbestätigung, Zahlungsnachweis und zwei Sätze zur Erläuterung ausreichen.
Was wenn der Beamte das einsehen möchte und nicht akzeptiert, fällt dann nur dieser Posten weg, oder muss ich gar ne Strafe zahlen?
Was wenn der Beamte das einsehen möchte und nicht akzeptiert, fällt dann nur dieser Posten weg, oder muss ich gar ne Strafe zahlen?
Wieso dass? Die Steuer ist doch entrichtet, es wird nachträglich nur eine geltend gemachte Minderung der Steuerbemessungsgrundlage nicht anerkannt. Solange keine Belege gefälscht werden, sehe ich nichts, was in der Konstellation bedenklich sein sollte.
"Computer sagt Nein!" ist das größte Risiko bei der Sache.
Selbst auf Nachfrage musst Du keinen Beweis liefern, sondern musst die Ausgabe "glaubhaft machen". Dazu sollte Buchungsbestätigung plus Kontoauszug wirklich reichen.
Und ggfs. kann über die einschlägigen Buchungsportale oder die Webseite des Hotels noch glaubhaft machen, dass der Betrag auf der Kreditkartenbuchung in der Nähe eines typischen Zimmerpreises liegt.