Steuererklärung Anlage U - Ab wann zählt sie?

  • Guten Morgen zusammen,


    meine Eltern haben sich im Jahr 2018 notariell auf Trennungsunterhalt geeinigt.

    Mein Vater hat für das Jahr 2022 eine Steuerbescheid erhalten in dem er 2200 Euro nachzahlen muss. Daraufhin hat er Einspruch eingelegt und einen Lohnsteuerhilfeverein aufgesucht der ihm nun geraten hat die Anlage U auszufüllen. Nun hat meine Mutter die Anlage U postalisch zur Bestätigung für die Jahre 2021, 2022 und 2023 erhalten.


    Ich möchte die Steuererklärung für meine Mutter nun machen, habe allerdings keine Ahnung ob ich nun für die 3 Jahre überhaupt eine Steuererklärung einreichen kann oder wegen der Abgabefristen nur für 2022 und 2023. Vorher hat meine Mutter noch nie eine Einkommenssteuererklärung abgegeben, da sie nicht berufstätig ist.


    Ich bin gerade etwas überfordert und weiß gar nicht ob sie alle drei Jahre unterschreiben soll oder nur ab 2022. Würde dann wiederum ein Versäumniszuschlag für 2022 erhoben, obwohl die Anlage U jetzt erst Thema wurde?


    Vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen.


    Vielen Dank!

  • Wenn einer der Ex-Partner den Unterhalt absetzt, muss der andere ihn als Einkünfte angeben und versteuern. Normalerweise wird ein Ausgleich der Nachteile (Steuernachzahlung) vereinbart. Und es können maximal gut 13000€ im Jahr abgesetzt werden.


    Wie das ist, wenn der Unterhalt nun für 2020 etc angesetzt wird und der empfangende Ex-Partner schon Steuererklärungen gemacht hat, weiß ich nicht. Evtl kann dein Vater das bei seinem Lohnsteuerhilfeverein rausfinden.

  • Vorab: Deine Konstellation ist keine Standardkonstellation. Wirklich umfassende Auskunft erhältst Du von einem Profi, möglicherweise reicht dazu bereits der Lohnsteuerverein Deines Vaters.

    Meine Eltern haben sich im Jahr 2018 notariell auf Trennungsunterhalt geeinigt.

    Mein Vater hat für das Jahr 2022 eine Steuerbescheid erhalten, in dem er 2200 Euro nachzahlen muss. Daraufhin hat er Einspruch eingelegt und einen Lohnsteuerhilfeverein aufgesucht, der ihm nun geraten hat, die Anlage U auszufüllen. Nun hat meine Mutter die Anlage U postalisch zur Bestätigung für die Jahre 2021, 2022 und 2023 erhalten.


    Ich möchte nun die Steuererklärung für meine Mutter machen, habe allerdings keine Ahnung, ob ich nun für die 3 Jahre überhaupt eine Steuererklärung einreichen kann oder wegen der Abgabefristen nur für 2022 und 2023. Vorher hat meine Mutter noch nie eine Einkommenssteuererklärung abgegeben, da sie nicht berufstätig ist.

    Erstmal nichts unterschreiben, bevor Euch nicht klar ist, welche Folgen das hat!


    Hast Du selbst denn Ahnung von der Steuer? Hast Du für Dich selbst schon einmal eine Steuererklärung gemacht (als Arbeitnehmer)?


    Wenn ich mir diese Anmerkung erlauben dürfte: Die Trennungsvereinbarung ist ganz offensichtlich nicht detailliert genug gewesen, denn sonst wären die jetzt aufkommenden Fragen bereits geklärt.


    Dein Vater verdient Geld (wofür er Steuer bezahlt). Vom versteuerten Geld zahlt er Deiner Mutter Unterhalt (die vermutlich insgesamt weniger Geld hat als Dein Vater). Es ist wirtschaftlich günstiger, daß Dein Vater den Unterhalt unversteuert weitergibt (Anrechnungsgrenze knapp 14.000 €/a) und Deine Mutter den Unterhalt versteuert. Dein Vater spart dadurch mehr Steuer, als Deine Mutter zahlen muß. Damit dieses Geschäft fair ist, müßte man sich die Ersparnis in geeigneter Weise teilen, sprich: Dein Vater müßte dann den Unterhalt erhöhen, und zwar mehr als Deine Mutter an Steuer zahlt. Das hätte man aber bereits vor 5 Jahren so einstielen müssen. Ich frage mich, warum das nicht geschehen ist.


    Deine Mutter muß von irgendetwas leben. Was bekommt denn sie für Leistungen? Der Unterhalt wird vermutlich nicht für den Lebensunterhalt reichen. War sie denn irgendwann einmal berufstätig? Hat sie denn irgendwann einmal eine Steuererklärung gemacht?


    Die Steuererklärung für Privatleute kann obligatorisch sein oder freiwillig. Wer nur bereits versteuerte Einkünfte hat (etwa Erwerbseinkommen, von dem der Arbeitgeber Steuer abgezogen hat), braucht keine Steuererklärung abzugeben. Er darf es aber, etwa dann, wenn er größere Beträge abzusetzen hat.


    Eine Steuererklärung muß derjenige abgeben, der irgendwelche unversteuerten Einkünfte hat. Bisher brauchte Deine Mutter wohl keine Steuererklärung abgeben. Wenn sie jetzt Unterhaltsleistungen selber versteuern soll (sogar einige Jahre rückwirkend!) muß sie nach meinem Verständnis Steuererklärungen abgeben.


    Wer eine Steuererklärung abgibt, bekommt nach einiger Zeit einen Steuerbescheid. An diesem Steuerbescheid kann man noch etwa 1 Monat etwas ändern (Einspruch einheben, Steuerklärung ergänzen). Nach dieser Zeit wird der Steuerbescheid bestandskräftig und man kann nichts mehr nachreichen, was man eventuell vergessen hat.


    Meine Steuerbescheide der vergangenen Jahre sind alle bestandskräftig, ich kann jetzt nicht einfach mit nachträglichen Änderungen kommen und das Finanzamt die letzten drei Jahre wieder aufdröseln lassen. Ich wundere mich daher darüber, daß Dein Vater das für seine Steuererklärungen offensichtlich anstrebt. Auch dessen Steuerbescheide der vergangenen Jahre müßten nach meinem Dafürhalten bestandskräftig geworden sein.


    So lang dieser Text schon ist, habe ich das Thema doch nur anreißen können. Es kann sein, daß bereits das obige für Dich Fachchinesisch ist. Wenn das so ist, bekommst Du das allein nicht hin. Ich kann Dich (und Deine Mutter) nur warnen, jetzt unbesehen Unterschriften zu leisten, ohne zu wissen, welche Folgen das hat.


    Da sind sehr viele Fragen offen, beispielsweise die, ob man nach so langer Zeit überhaupt noch Steuerklärungen nachreichen kann und wenn man es tut, was das Finanzamt dazu sagt (Stichwort: Verspätungszuschlag). Auch muß der Trennungsunterhalt neu berechnet werden, wenn Deine Mutter die Unterhaltsleistungen nun selber versteuern muß (und sie braucht einen Aufschlag dafür, daß sie die Steuer und die Steuererklärung übernimmt und Deinen Vater entlastet).


    Dies war meine laienhafte Darstellung. Ich erzähle Dir auch noch etwas mehr, wenn Du die Situation etwas genauer erläuterst. Im Endeffekt wird es aber darauf herauslaufen, daß Du vermutlich einen Profi beauftragen mußt (der extra Geld kostet, das Dein Vater bezahlen sollte, denn der erwartet sich einen Vorteil aus der Neuregelung). Wenn Du einmal weißt, wie das mit der Steuererklärung läuft, kannst Du es in Zukunft vermutlich selber machen. Wenn man ein Vorbild hat, kann man eine sinngemäß gleiche Steuererklärung nach diesem Vorbild gestalten.


    Lies Dich ein und frag ggf. nochmals detaillierter nach.

  • Achim Weiss

    Soweit ich weiß, kann dieser Nachteilsausgleich gerichtlich eingeklagt werden und die Mutter bekommt ziemlich sicher recht in diesem Fall.


    Das nächste ist dann noch die SV-Konstellation bei der Mutter. Ggfs muss sie auch irgendwelche Beiträge für den Unterhalt zahlen und der Vater muss das erstatten. (Freiwilliges Mitglied in einer GKV als Selbstständige würde mir evtl einfallen.)


    Die beiden sollten das in der Tat genau beleuchten, wer wem was auszugleichen hätte und ob sich das lohnt. Der Vater zahlt den Ausgleich auf jeden Fall, auch wenn er höher ist als die Steuererstattung für die 13800€.

  • andiii_98:

    Ich selbst bin nicht betroffen, sonst würde ich mich sicherlich dahinterklemmen. Ich weiß, daß es grundsätzlich möglich ist, Unterhalt abzusetzen, wenn der Unterhaltene dabei zustimmt. Dann versteuert der Unterhaltene den Unterhalt, insgesamt wird Steuer gespart, aber er braucht natürlich einen finanziellen Ausgleich dafür, der sich berechnen lassen müßte. Meiner Kenntnis ist die Situation seit 2018 unverändert, somit frage ich mich, warum man das im Zuge der Scheidung nicht bereits geklärt hat. Unser Threadstarter ist mal wieder leise, so daß die Details der Situation unklar sind. Mag schon sein, daß man da was einklagen kann, fragt sich halt, ob man das sollte. Allzuoft kommen aus Zivilgerichtsverfahren zwei Verlierer heraus. Zunächst einmal will ja der Vater von der Mutter etwas, wobei mir die Schilderung des Sachverhalts von Vaters Seite her auch seltsam vorkommt (siehe oben).


    Rosenkriege sind bisweilen irreal und geprägt von dem Wunsch, dem Ex-Ehepartner so stark zu schaden, wie man nur kann, und wenn man selbst dabei draufzahlt. Bei Licht besehen ist das Unsinn, aber so sind die Leute nun einmal.


    Warten wir ab, ob der Threadstarter sich nochmal meldet.