Hallo,
bei einem VL Sparplan mit ETF dauert es 7 Jahre bevor man die ETF verkauft.
Was bedeutet es für Vorabsteuer in diesem Fall?
Danke
Hallo,
bei einem VL Sparplan mit ETF dauert es 7 Jahre bevor man die ETF verkauft.
Was bedeutet es für Vorabsteuer in diesem Fall?
Danke
Auch beim VL-Sparen würde eine Vorabpauschale anfallen, auch schon während der Ansparphase.
Das lässt sich auch hier durch einen Freistellungsauftrag umgehen oder man zahlt zum Jahresende einen entsprechenden Betrag auf das Verechnungskonto welches mit dem VL-Sparplan eröffnet wird. Von diesem kann der Broker dann anfang des Jahres die Vorabpauschale einziehen wenn keine Freistellung vorhanden ist.
Nach 7 Jahren werden die Anteile auch nicht verkauft sondern sie sind frei verfügbar. Man kann sie also verkaufen, beim aktuellen VL Broker parken oder durch einen Übertrag "nach Hause" holen zu seinem "Haupt-Broker".
Die Steuerliche Behandlung ist später nicht anders wie beim eigenen Sparplan, denn die bereits Abgerechnete Vorabpauschale wird später bei einem endgültigen Verkauf berücksichtigt und verrechnet.
Nach 7 Jahren werden die Anteile auch nicht verkauft sondern sie sind frei verfügbar. Man kann sie also verkaufen, beim aktuellen VL Broker parken oder durch einen Übertrag "nach Hause" holen zu seinem "Haupt-Broker".
Dazu eine Sache: Wenn ich das richtig sehe, sind zum Beispiel bei Finvesto die Kosten nach den sieben Jahren höher. Von daher würde ein Depotübertrag zum "Hauptbroker" Sinn machen. Aber da sehe ich schon das praktische Problem, dass man das zu einem bestimmten Termin nicht hinbekommt und dementsprechend Gebühren zahlen muss.
Richtig.
Mann muss einfach damit rechnen das man im 7. Jahr und eventuell Anteilig im 8. Jahr (Übertragungs-Phase) mit mehr bzw. doppelter Depot Gebühren rechnen wenn man einen neuen VL-Sparplan startet.
Diese Kosten sind aber im Grunde gedeckt wenn man, so wie jetzt ab 2024 wieder wesentlich mehr Arbeitnehmer, von 80 € jährlich Arbeitnehmersparzulage profitieren kann.
Das entspricht dann nämlich am Ende einer 480 € Staatlichen Förderung, neben dem VL-Anteil des Arbeitgebers.
Die Vl-Vorausetzungen haben sich seit diesem Jahr für viele wieder verändert.
80 € jährlich Arbeitnehmersparzulage -> ist je nach Einkommen begrenzt korrekt?
Ja, bei 40.000 €/ 80.000 € Einkommen.
Das ist fast richtig, denn es handelt sich im das Zu versteuernde Einkommen.
Dieses bitte auch nicht verwechseln mit dem Bruttoeinkommen.
Das zu versteuernde Einkommen ist der Brutto-Lohn abzüglich Freibeträge, Pauschalen und Sonderausgaben.
Den Endgültigen Wert seines zu Versteuernden Einkommen sieht man auf der Steuererklärung vom Finanzamt.
Sehr grober Richtwert sind ca. 51.000 € Brutto-Lohn bei einem Ledigen und in etwa das doppelte bei verheirateten Doppelverdiener. Wer zusätzlich z.B.Kinderfreibeträge hat oder viel von der Steuer absetzen kann eben entsprechend noch mehr Brutto-Lohn beziehen um die Förderung zu erhalten.
Daran erkennt man wieviele nun plötzlich wieder in den Genuss von der Arbeitnehmerspsrzulage kommen können.
Gefördert werden Fond-Sparpläne bis zu 400 € p.A. mit 20% = 80 €
Oder Bausparer bis 480 € p.A. mit 9 % bzw. Max 43 €
Jeweil pro Sparende Person, Verheiratete können also max. das doppelte an Förderung bekommen.
Eine Frage, wie kann man die Arbeitnehmersparzulage bekommen. Muss ich die beim Arbeitgeber beantragen. Lg
Eine Frage, wie kann man die Arbeitnehmersparzulage bekommen. Muss ich die beim Arbeitgeber beantragen. Lg
Machst du über die Steuererklärung.
Eine Frage, wie kann man die Arbeitnehmersparzulage bekommen. Muss ich die beim Arbeitgeber beantragen. Lg
Hier die Anleitung.
https://cdn.finanztip.de/secure/signupwall/Rente/Der_Finanztip_VL-Trick_2024.pdf
Die Arbeitnehmerspsrzulage beantragt man im Folgejahr mit der Lohnsteuererklärung für das entsprechende Jahr
Also z.B. mit der Lohnsteuererklärung für 2024 für die Sparleistungen in 2024.
Wenn man Förderberechtigt ist wird die Förderung im Sparvertrag vermerkt, also auch für die entsprechenden anderen Jahre in denen man berechtigt ist und entsprechend eingezahlt wurde.
Diese Vorgemerkte Förderung wird dann erst nach den 6 Jahren + Haltezeit (max 12 Monate) dem Sparvertrag endgültig gutgeschrieben.
Somit verfällt eine Förderung wenn man den Sparvertrag vor Ablauf kündigt und sämtliche Förderung wird gestrichen, für alle Jahre in denen man fie Förderung erhalten hat.
Also wird nur das Durchhalten der max 7 Jahre endgültig gefördert.