Ich habe bei Rheinpower einen Stromvertrag (MeinStrom12) über check24 abgeschlossen, Erstvertragslaufzeit 12 Monate, Preisgarantie 12 Monate.
Nach Zusendung der Tarifdetails (eine Seite) erscheint dort zusätzlich folgender Passus:
Preisanpassung
Es besteht ein einseitiges Preisänderungsrecht durch die Stadtwerke Duisburg AG nach billigem Ermessen. Bei einer
Preisanpassung haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Ist das inzwischen gängige Praxis? R(H)EINPOWER MeinStrom 12.PDF