Erbe - Ersatzerbe und Besteuerung

  • Guten Morgen zusammen, ich hoffe ihr könnt da etwas Licht ins Dunkel bringen:


    Erblasser Herr W (W) ist verstorben, ledig ohne Kinder.

    Laut dem Testament ist als Alleinerbe seine Mutter (M) eingesetzt, als Ersatzerben die beiden Neffen (N1 & N2).


    M ist vor W verstorben und somit ging das Erbe direkt an N1 und N2.


    Besteht in so einem Fall die Möglichkeit das N1&N2 so besteuert werden als wäre der Erbfall:

    M -> W -> N1&N2


    statt des tatsächlichen Vorgangs:

    M -> N1&N2?


    Sprich, kann hier §6 II 2 ErbStg ( https://dejure.org/gesetze/ErbStG/6.html ) zur Anwendung kommen?


    Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für euren Input :)

  • Nein, ist nicht anwendbar. Das macht aber auch keinen Unterschied, als Nacherben würden N1 und N2 als Erben von W besteuert, und so ist es hier auch ohne Anwendung der Vorschrift, N1 und N2 sind Erben von W.

  • Das macht aber auch keinen Unterschied, als Nacherben würden N1 und N2 als Erben von W besteuert[...]

    Es würde sich dadurch doch durchaus sowohl der Freibetrag ändern als auch die Steuerklasse, oder nicht?


    Gesetz dem Fall das Erbe wäre von W an M gegangen und von M dann an N1&N2 (N1+N2 sind ja schließlich die Enkel von M).