Liebes Forum,
gleich vorweg: Es ist klar, dass Ihr keine Steuerberater seid. Vielleicht hat aber jemand von euch ähnliche Erfahrungen im ehrenamtlichen und pädagogischen Bereich (Sport, Kunst o.a.).
Es geht um den Übungsleiterfreibetrag in der Steuererklärung, den ich bisher in Deutschland ohne Probleme nutzen konnte: als Leiter eines Orchesters / Jugendorchesters und Jurymitglied bei einem musikalischen Jugendwettbewerb.
Nun bin ich wieder als Jurymitglied eingeladen, allerdings in Österreich. Wie gebe ich die Aufwandsentschädigung, die ich dort erhalten werde, bei der Steuer an? Und kann dieser Betrag zur Übungsleiterpauschale zählen? Das kann ich mir nicht vorstellen. Oder geht das doch?
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen?
Das schreibt Finanztip:
Den Übungsleiterfreibetrag beanspruchen kannst Du, wenn Du nebenberuflich als Übungsleiterin, Ausbilder, Erzieherin oder Betreuer arbeitest oder wenn Du im künstlerischen Bereich tätig bist. Gemeinsames Merkmal dieser Beschäftigungen ist eine pädagogische Ausrichtung.