Frage zur Übungsleiterpauschale bei Tätigkeit im Ausland

  • Liebes Forum,


    gleich vorweg: Es ist klar, dass Ihr keine Steuerberater seid. Vielleicht hat aber jemand von euch ähnliche Erfahrungen im ehrenamtlichen und pädagogischen Bereich (Sport, Kunst o.a.).

    Es geht um den Übungsleiterfreibetrag in der Steuererklärung, den ich bisher in Deutschland ohne Probleme nutzen konnte: als Leiter eines Orchesters / Jugendorchesters und Jurymitglied bei einem musikalischen Jugendwettbewerb.


    Nun bin ich wieder als Jurymitglied eingeladen, allerdings in Österreich. Wie gebe ich die Aufwandsentschädigung, die ich dort erhalten werde, bei der Steuer an? Und kann dieser Betrag zur Übungsleiterpauschale zählen? Das kann ich mir nicht vorstellen. Oder geht das doch?
    Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen?


    Das schreibt Finanztip:

    Den Übungsleiterfreibetrag beanspruchen kannst Du, wenn Du nebenberuflich als Übungsleiterin, Ausbilder, Erzieherin oder Betreuer arbeitest oder wenn Du im künstlerischen Bereich tätig bist. Gemeinsames Merkmal dieser Beschäftigungen ist eine pädagogische Ausrichtung.

  • Wäre Jurymitglied nicht eher ein Fall für die Ehrenamtspauschale? :/


    Ansonsten würde ich einfach einmal beim zuständigen Finanzamt nachfragen. (Ich würde die Frage aber im Sinne von "Was wollt Ihr an Nachweisen? framen.)

  • Ich glaube, dass die Angelegenheit wegen der insgesamt recht pädagogisch ausgerichteten Tätigkeit unter die Übungsleiterpauschale fällt. (Bei deutschen Wettbewerben war das bisher so.)
    Aber ob Übungsleiter oder Ehrenamt wäre wahrscheinlich fast egal. Entscheidend ist in diesem Fall, dass der Wettbewerb in Österreich stattfindet und ich von dort aus bezahlt werde.


    Eine Nachfrage beim FA ist aber sicher hilfreich. Wollte hier nur im Vorfeld fragen, ob vielleicht jemand bereits ähnliche Erfahrungen gesammelt hat.

  • Ich glaube, dass die Angelegenheit wegen der insgesamt recht pädagogisch ausgerichteten Tätigkeit unter die Übungsleiterpauschale fällt. (Bei deutschen Wettbewerben war das bisher so.)
    Aber ob Übungsleiter oder Ehrenamt wäre wahrscheinlich fast egal. Entscheidend ist in diesem Fall, dass der Wettbewerb in Österreich stattfindet und ich von dort aus bezahlt werde.


    Eine Nachfrage beim FA ist aber sicher hilfreich. Wollte hier nur im Vorfeld fragen, ob vielleicht jemand bereits ähnliche Erfahrungen gesammelt hat.

    Nein, einen Unterschied dürfte es tatsächlich nicht machen, ob Ehrenamt oder Übungsleiter. ;)