Hi zusammen,
Wir werden im Sommer Eltern und wollten eigentlich den Trick zum Wechsel der Steuerklasse anwenden. Leider hatten wir im Dezember viel Stress, so dass ich erst jetzt dazu gekommen bin mich mit dem Thema auseinander zusetzen.
Grundsätzlich sollte sich der ganze Stunt für uns auszahlen, da meine Frau in Elternzeit gehen wird und sie im Moment nur halbtags arbeitet (sie ist verbeamtet und privat krankenversichert falls das eine Rolle spielt.
Jetzt zum zeitlichen Ablauf. Wir würden das ganze im Januar beantragen, also wären die neuen Steuerklassen ab Februar gültig.
Errechneter Geburtstermin ist der 17.8. Mutterschutz also ab 7.7.
Das heißt die restlichen Monate vor erreichen des Mutterschutzes in der neuen Steuerklasse sind 5 - also Pech gehabt.
Ich hab nun aber gelesen, dass man auf die Ausklammerung des Mutterschutzes auf Antrag verzichten kann. Damit würden wir auf 6 Monate neue Steuerklasse kommen. Da die günstigere Steuerklasse die aktuellste ist würde diese angesetzt.
Ist meine Rechnung korrekt oder hab ich ne falsche Annahme getroffen und wir haben Pech gehabt?
Ist die Ausklammerung des Mutterschutzes für Beamte überhaupt nötig? Hier würde ja das Gehalt weitergezahlt und es kommt nichts von der Krankenkasse...