KUG + Gehaltserhöhung

  • Hallo allerseits,


    in unserem mittelständigen Betrieb hat die BL Anfang Oktober 2023 in einer Betriebsversammlung offiziell eine ordentliche Gehaltserhöhung ab dem 01.01.2024 für alle Mitarbeiter angekündigt.

    Nun hat sich zum Jahreswechsel in kürzester Zeit die Auftragslage verschlechtert und zwingt uns, Kurzarbeit anzumelden.


    Behält die im Oktober beschlossene Gehaltserhöhung ihre Gültigkeit?


    Besten Dank im Voraus für Hinweise/Antworten :)

  • Dazu hat Finanztip schon mal etwas veröffentlicht. Einfach mal in die Suchmaschine eingeben.

  • Nein, ist außertariflich.
    Und- welches ist denn das bestehende Gehalt, wäre hier die Frage ;)

    Das alte aus 2023, oder das neue aus 2024?

    Bisher musste noch kein MA aus diesem Grund in der laufenden 1.KW 2024 zu Hause bleiben.


    Die Buchhaltung meint- sie können diese angekündigte Lohnerhöhung nicht umsetzen, sobald das Unternehmen eine mögliche Kurzarbeit anmeldet, was bereits geschah.


    Der BR meint- die Lohnerhöhung wurde weit vor der aktuellen Lage beschlossen, als sogar ÜStd. geleistet werden mussten, um die gute Auftragslage zu meistern.


    :/ :/ :/

  • Das bestehende Gehalt ist das was vor der Kurzarbeit gezahlt wurde. Wenn es eine Betriebsvereinbarung gab, muss der Betriebsrat jetzt Verhandlungen führen. Wenn es tariflich geregelt wäre die Gewerkschaft. Das neue Gehalt beginnt normalerweise sobald die Kurzarbeit beendet ist, bei Kurzarbeit springt die Arbeitsagentur mit ein und diese schaut zurück und nicht nach vorne.

  • Ok, vielen Dank bis hierher.


    Aber nochmal kurz zum Verständnis-


    Kurzarbeit wurde offiziell angemeldet, ja, jedoch musste bislang (in dieser 1. Kalenderwoche) kein einziger MA wegen Kurzarbeit zu Hause bleiben, d.h. es sind keine Kurzarbeitergelder in Anspruch genommen worden. Und es scheint sogar, als würde sich das Ganze zeitlich noch was verschieben, es heißt zunächst, dass es evtl. eine, zwei, ja möglicherweise gar drei weitere Wochen dauert, bis die ersten Kollegen tatsächlich wegen Arbeitsmangel daheim zu bleiben haben (falls sich die Lage in dieser Zeit nicht drastisch ändert).

    Spielt es irgendeine Rolle?


    Oder anders gefragt- was wäre, wenn wir den Monat Januar sozusagen auftragsmäßig "überleben"?

    Und weitergesponnen- vielleicht sogar den Febraur?

    März?

    Usw.... usf.... und ZACK! im April dann tatsächlich Kurzarbeit!

    Welches Gehalt wäre dann relevant?

  • Maximus67 Ich wiederhole mich ungerne. Aber Finanztip hat zu genau deiner Frage schon mal etwas veröffentlicht. Und wenn ich mich recht erinnere, kann eine Gehaltserhöhung vom Arbeitgeber durchaus zurückgenommen werden.

  • Entgelterhöhungen während der Kurzarbeit sind nur unschädlich, wenn sie bereits vor Beginn der Kurzarbeit schriftlich rechtsverbindlich vereinbart waren. Absprachen mit dem Betriebsrat über beabsichtigte Erhöhungen haben für die einzelnen Arbeitsverhältnisse keine Relevanz. Auch nicht, wenn sie in einer förmlichen Betriebsvereinbarung getroffen wurden, denn Betriebsvereinbarungen über Arbeitsentgelte sind unzulässig und unwirksam (§ 77 Abs. 3 BetrVG).