Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen

  • Hallo,


    ich habe eine fondgebundene Basisrentenversicherung gemäß § 10 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes bei der Nürnberger Versicherung, welche meine Mutter bei meinem Eintritt ins Berufsleben 2008 für mich abgeschlossen hat.Über die Jahre sind die Beiträge immer weiter gestiegen und belaufen sich mittlerweile auf 202 € im Monat.

    Mir erscheint das ein bisschen viel und ich überlege nun, den Vertrag zu kündigen und mir den Betrag auszahlen zu lassen, was wahrscheinlich mit Verlusten einhergeht. Wäre es sinnvoll statt der Versicherung in ETFs zu investieren oder ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die beste Altersvorsorge in meiner Situation.

    Ich bin nicht mehr berufstätig, weil ich mein Kind pflege, dass an einer Behinderung leidet. Zum Glück verdient mein Mann recht gut, so dass wir gut mit seinem Gehalt über die Runden kommen.

  • Hallo.


    "Basis" = "Rürup" = unkündbar.


    Daher wird wohl nur übrigbleiben, den Vertrag ruhend zu stellen.


    Ggf. würde ein Widerspruch auch funktionieren, aber dass kann ich nicht abschließend bewerten, da haben wir Akteure mit profunderen Kenntnissen hier in Community.

  • "Basis" = "Rürup" = unkündbar.

    Richtig, allerdings spricht Pecunia81 auch von BU. Und das ist m.w. nicht Basis=Rürup. Kenne mich hier leider nicht aus, aber vielleicht handelt es sich um so ein Kombi Produkt aus Basis+BU und möglicherweise kann man den BU Anteil kündigen? Und bekommt möglicherweise noch was raus?

  • Da EStg 10 a mittlerweile weggefallen ist, vermute ich, es handelt sich um ein alte Rentenersicherung, bei der die Überschüsse steuerfrei werden.

    Die BU ist dann im Bündel im Vertrag dabei, kann aber normalerweise separat gekündigt werden.

    Eventuell rühren die Beitragserhöhungen von einer vereinbarten Dynamik her. Die sollte im Versicherungsschein stehen. einfach mal nachschauen.

  • Hoppla, der 10 Absatz besteht doch noch, die Nummer 1 dazu ist weggefallen.

    Aber Paragraph 10 bezieht sich dennoch auf normale ungeförderte Lebens-/Rentenversicherungen.

    .

  • ... oder ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die beste Altersvorsorge in meiner Situation.

    Ich bin nicht mehr berufstätig, ...

    Unter Altersvorsorge verstehe ich das Ansammeln von Kapital oder Renten für den Ruhestand.


    Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung gar keine Altersvorsorge. Kann natürlich mit einer Altersvorsorge zu einem (unübersichtlichem) Produkt kombiniert werden ...


    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll den Ausfall der Arbeitsfähigkeit absichern. Das ist sehr wichtig für jeden, der von seinem Arbeitseinkommen lebt.

    Umgekehrt ist das rausgeschmissenes Geld für jemanden, der sowieso nicht berufstätig ist!

  • Hallo,


    ich habe eine fondgebundene Basisrentenversicherung gemäß § 10 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes bei der Nürnberger Versicherung, welche meine Mutter bei meinem Eintritt ins Berufsleben 2008 für mich abgeschlossen hat.Über die Jahre sind die Beiträge immer weiter gestiegen und belaufen sich mittlerweile auf 202 € im Monat.

    Mir erscheint das ein bisschen viel und ich überlege nun, den Vertrag zu kündigen und mir den Betrag auszahlen zu lassen, was wahrscheinlich mit Verlusten einhergeht. Wäre es sinnvoll statt der Versicherung in ETFs zu investieren oder ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die beste Altersvorsorge in meiner Situation.

    Ich bin nicht mehr berufstätig, weil ich mein Kind pflege, dass an einer Behinderung leidet. Zum Glück verdient mein Mann recht gut, so dass wir gut mit seinem Gehalt über die Runden kommen.

    Vermutlich sind nicht nur die Beiträge gestiegen sondern auch die Leistungen?


    Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Der in der Kombination Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) enthaltene BU Teil ist keine Altersvorsorge.


    Die primäre Frage scheint mir zu sein, wie es das familiäre Budget verkraftet, wenn die das Kind pflegende Mutter berufsunfähig wird. Wenn Sie das Kind nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr pflegen können, muss man für teures Geld jemand dafür engagieren - oder der gut verdienende Mann kann nicht mehr oder nur noch weniger arbeiten.


    Im Zweifel wird also weiterhin eine BU benötigt. Ob die Kombination mit einer Basisrente hier sinnvoll ist, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die sich in einem Forum nur schwerlich vollständig klären lassen. Siehe dazu unsere Seite "Kombination von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge / Basisrente". Einige Anbieter bieten auf Wunsch die Möglichkeit des "Entkoppelns" ohne erneute Risikoprüfung.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Die primäre Frage scheint mir zu sein, wie es das familiäre Budget verkraftet, wenn die das Kind pflegende Mutter berufsunfähig wird. Wenn Sie das Kind nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr pflegen können, muss man für teures Geld jemand dafür engagieren - oder der gut verdienende Mann kann nicht mehr oder nur noch weniger arbeiten.

    Interessehalber: Zählt „das eigene Kind pflegen“ denn BU-technisch überhaupt als „Beruf“?

  • Durch die Pflege wären aller Wahrscheinlichkeit nach die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente gegeben.

    Je nach Pflegegrad und bisheriger Dauer der Pflege muss die Rentenhöhe im Fall der Fälle gar nicht so gering sein.

    Wäre im Einzelfall zu betrachten.

  • Interessehalber: Zählt „das eigene Kind pflegen“ denn BU-technisch überhaupt als „Beruf“?

    Danke, das ist eine gute Frage. Wie so häufig bei Juristen lautet die Antwort "Es kommt darauf an", also auf das konkrete Bedingungswerk. :) Häufig führt die Pflege von Angehörigen ja auch zu Teilzeit-/Mischtätigkeiten, teils wird gearbeitet, teils gepflegt. Manche Anbieter stellen das ausdrücklich kundenfreundlich klar wie hier z.B.:


    Bedingungsgemäß prüfen wir im Leistungsfall die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte berufliche Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung. Hierbei berücksichtigen wir auch Mischtätigkeiten aus verschiedenen Teilzeittätigkeiten. Wichtig hierbei: Die Tätigkeiten von Hausfrauen und Hausmännern sehen wir als Beruf an.


    Das bedeutet: Kümmert sich beispielsweise ein/e Versicherte/r um die Kinder oder pflegt einen Ange-hörigen und übt daneben eine berufliche Tätigkeit in Teilzeit aus, prüfen wir im Leistungsfall die im konkreten Einzelfall ausgeübte Teilzeitbeschäftigung und die Kinderbetreuung bzw. Pflegetätigkeit im Rahmen der Hausfrauen-/männertätigkeit. Nur so können unserer Meinung nach die tatsächlich konkreten körperlichen und geistigen Anforderungen der beruflichen Tätigkeit berücksichtigt werden.

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  • Hallo @Pecunia81 , Du hast schon einige Antworten bekommen, die auf verschiedene Aspekte Deiner Frage eingehen. Die wären noch zu sortieren, um zu einer Entscheidung kommen zu können. Ich würde aber vorher noch einen Schritt zurückgehen und nach der Situation Eures Kindes fragen: Ist für das Kind ein Pflegegrad festgestellt und bekommt ihr Leistungen aus der Pflegeversicherung? Bekommt ihr andere Leistungen speziell für Behinderte? (Eingliederungshilfe oder besondere Angebote für Kinder - da kenne ich mich leider nicht aus).