Hallo Zusammen,
zahlt man als Arbeitsnehmer, der freiwillig gesetztlich versichert ist mehr?
Was sind die Vorteile und Nachteile wenn man als Arbeitsnehmer freiwillig gesetztlich versichert ist?
Grüße
Hallo Zusammen,
zahlt man als Arbeitsnehmer, der freiwillig gesetztlich versichert ist mehr?
Was sind die Vorteile und Nachteile wenn man als Arbeitsnehmer freiwillig gesetztlich versichert ist?
Grüße
Alles anzeigenHallo Zusammen,
zahlt man als Arbeitsnehmer, der freiwillig gesetztlich versichert ist mehr?
Was sind die Vorteile und Nachteile wenn man als Arbeitsnehmer freiwillig gesetztlich versichert ist?
Grüße
Was vergleichen wir hier?
Pflichtversicherung und Versicherung als freiwilliges Mitglied oder Versicherung als freiwilliges Mitglied und private Krankenversicherung?
Beide Punkte bitte.
1. Pflichtversicherung und Versicherung als freiwilliges Mitglied
2. Versicherung als freiwilliges Mitglied und private Krankenversicherung
1. Ist von der Verdiensthöhe abhängig bzw. von der Frage ob selbstständig oder angestellt, Auswahl besteht da nicht, ist eher eine Rechtsfolge.
Zu 2. müsste sich etwas auf der Homepage von Dr. Schlemann finden lassen. (Oder er ergänzt hier.)
die Frage ist für einen Arbeitsnehmer mit über 65000 EUR Brutto im Jahr
Vielleicht einmal hier schauen:
Finanztip müsste dazu doch auch passende Beiträge im Internetauftritt haben.
Danke
ab 69.300 EUR ist man ab dem 01.01.2024 freiwillig gesetzlich versichert.
Meine Frage: welche Vorteile/Nachteile gibt es wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist?
Zahlt man als Arbeitnehmer, der freiwillig gesetzlich versichert ist, mehr?
Was sind die Vorteile und Nachteile wenn man als Arbeitsnehmer freiwillig gesetztlich versichert ist?
Ein typischer Thread in diesem Forum:
- Nicht nützlich für Dich, da Du zu kurz gefragt hast,
- typisch von SMS Sanders mit zu kurzen Antworten, mit denen Du nichts anfangen kannst (er ist auf dem Gebiet übrigens Profi!),
- unergiebig für alle Leser.
Ich find das blöd.
Angenommen, Du bist sozialversicherungspflichtiger Angestellter, dann bist Du in aller Regel pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Du bist allerdings ein toller Hecht und bekommst eine Gehaltserhöhung nach der nächsten. Haken: Von mehr Geld geht auch mehr Krankenkassenbeitrag weg. Aber nicht unendlich! Sobald Du die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung erreichst (5175 €/m im Jahr 2024), erhöht sich Dein Beitrag nicht mehr weiter, sondern ist auf diesen Betrag x Betragssatz gedeckelt.
Früher mal endete mal mit diesem Gehaltsniveau die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist heute aber nicht mehr so, denn der Staat will nicht, daß allzuviele Gutverdiener (und Hochbeitragszahler) in die private Krankenversicherung abwandern (die für einen jungen Menschen entscheidend billiger und auch von der Absicherung her besser ist als die gesetzliche).
Heute ist das daher nicht mehr so. Du mußt weiter Gehaltserhöhungen und Beförderungen sammeln, bis Du (im Jahr 2024) 5775 € verdienst, also die sog. Versicherungspflichtgrenze überschreitest.
Dann zahlst Du Beitrag von 5175 € (siehe oben), hast aber jetzt die Wahl der Krankenversicherung. Du darfst dann als sozialversicherungspflichtiger Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln, darfst aber auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.
Wenn Du zweiteres tust, ändert sich aber Dein Status von einem gesetzlich Pflichtversicherten zu einem freiwillig gesetzlich Versicherten. Das kostet Dich als Angestellten nur prinzipiell mehr Beitrag, und zwar deswegen, weil sich der Beitrag eines freiwillig gesetzlichen Versicherten an seinem Gesamteinkommen bemißt, der Beitrag eines gesetzlich Pflichtversicherten aber nur an seinem Erwerbseinkommen.
In der beschriebenen Konstellation hat das in der Praxis aber keine Auswirkung, und zwar deswegen, weil Du als Angestellter mit diesem Einkommen ohnehin bereits Maximalbeitrag bezahlst, somit kein weiterer Beitrag auf sonstige Einkünfte fällig ist.
Also:
Zahlt man als Arbeitsnehmer, der freiwillig gesetzlich versichert ist, mehr [Beitrag]?
Als Angestellter normalerweise nicht.
Einen ggf. erheblichen Beitragsunterschied zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung findet man in der Rentenzeit, das nur der Vollständigkeit halber. Du hattest ja nach Arbeitnehmern gefragt.
Es gibt Statusunterschiede zwischen einem gesetzlich Pflichtversicherten und einem freiwillig gesetzlichen Versicherten, aber sie sind nicht groß und nicht bedeutend (z.B. die Möglichkeit, sich als Selbstzahler behandeln zu lassen). Führt hier zu weit.
Vielen Dank Achim. Super gut erklärt.
Noch eine Frage, es geht aber ein bisschen weit:
Warum würde man als sich Selbstzahler behandeln lassen, wenn die Krankenkassen die Kosten direkt übernimmt?
Zum Thema JAEG und freiwillige Versicherung ist glaube ich schon alles gesagt.
Vielen Dank Achim. Super gut erklärt.
Noch eine Frage, es geht aber ein bisschen weit:
Warum würde man als sich Selbstzahler behandeln lassen, wenn die Krankenkassen die Kosten direkt übernimmt?
Das tut man dann, wenn die GKV die Kosten eben nicht übernimmt, weil der Spezialist z.B. keine Kassenzulassung hat oder GKV Patienten nicht behandeln mag. Statt doppelt zu zahlen (GKV Beitrag plus bestimmte Behandlungen als Selbstzahler) könnte man sich auch gleich besser privat versichern. Die Entscheidung GKV vs. PKV und wenn ja welcher Tarif ist aber ein komplexeres Thema.
Warum würde man als sich Selbstzahler behandeln lassen, wenn die Krankenkassen die Kosten direkt übernimmt?
Als Selbstzahler wird man als Privatpatient behandelt, was etliche Vorteile, aber auch Nachteile hat. Der Selbstzahler kann seinen (Fach-)Arzt selber wählen, was ein Kassenpatient normalerweise nicht kann. Das ist vermutlich das schlagende Argument. Der Kassenpatient kann zu den meisten Fachärzten nicht direkt gehen, sondern braucht eine Überweisung vom Hausarzt.
Der Selbstzahler bekommt von seinem Arzt eine Rechnung nach der privatärztlichen Gebührenordnung und bezahlt diese. Die Kasse erstattet ihm darauf das, was sie nach der Kassengebührenordnung eigentlich bezahlen müßte (für den üblichen Kassenpatienten aber nicht tut, denn die Behandlung erfolgt per Kopfpauschale). Damit er das aber möglichst nicht wieder tut, zieht man ihm 15% ab, als angeblichen "Verwaltungskostenbeitrag".
Die Erstattung der Kasse deckt zwar meist nicht alle Kosten ab, aber manchem Selbstzahler ist es das einfach wert (oder er hat eine Zusatzversicherung). Im ambulanten Bereich ist mit wenigen hundert Euro viel Arzt bezahlt.
Die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Kasse hat viele Facetten, die sich in einem einzigen Forenbeitrag sicher nicht ausloten lassen.
Es gäbe übrigens noch das Kostenerstattungsprinzip. Das ist dann so eine Art Kombi aus Selbstzahler und GKV. Sinnvollerweise ergänzt durch Zusatzversicherungen. Mehr dazu auf unserer Website unter diesem Stichwort.
Es gäbe übrigens noch das Kostenerstattungsprinzip. Das ist dann so eine Art Kombi aus Selbstzahler und GKV. Sinnvollerweise ergänzt durch Zusatzversicherungen. Mehr dazu auf unserer Website unter diesem Stichwort.
Oh! Ich bin wohl nicht auf dem aktuellen Stand!
Ich glaubte zu wissen, daß die Kostenerstattung nur dem freiwillig versicherten Kassenpatienten offenstehe, aber offensichtlich geht das (jetzt? Seit gerade mal 15 Jahren?) auch für Pflichtversicherte.
Und der "Verwaltungskostenabzug" beträft nur 5% und nicht 15%.
Sie sind näher dran als ich. Sie wissen das besser als ich.
Dennoch: Viele Kassenversicherte werden diesen Weg nicht gehen, die Differenz zwischen Kassen- und Privathonoraren ist doch ganz erheblich. Ohne Zusatzversicherung sollte man das wohl eher nicht machen.
Außer auf unserer Website - wer mag darf sie gerne verlinken - steht das auch hier: https://www.bundesgesundheitsm…stenerstattung-in-der-gkv
...
Der Selbstzahler kann seinen (Fach-)Arzt selber wählen, was ein Kassenpatient normalerweise nicht kann. Das ist vermutlich das schlagende Argument. Der Kassenpatient kann zu den meisten Fachärzten nicht direkt gehen, sondern braucht eine Überweisung vom Hausarzt.
...
Die Zeiten sind lange vorbei. Auch der Kassenpatient kann ohne Überweisung direkt zum Facharzt. Die Frage ist nur, wie lange er auf den Termin warten muss. Das ist aber unabhängig davon, ob er direkt zum Facharzt geht oder vorher den Hausarzt aufsucht und sich eine Überweisung geben lässt.