Vermögenswirksame Leistungen - bei Ehegatten zwei Depots notwendig?
In dem Übersichtsartikel von Finanztip zu vermögenswirksamen Leistungen heißt es an einer Stelle:
ZitatBist Du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann könnt Ihr auch gemeinsam ansparen. Damit Ihr beide die Arbeitnehmersparzulage bekommt, reicht ein Vertrag aus (Fünftes Vermögensbildungsgesetz, § 3).
Nun hat mich allerdings der in demselben Artikel empfohlene Anbieter für ein VL-Depot finvesto, bei dem ich seit Jahren ein VL-Depot habe, darüber informiert, dass ich die VL für meine Ehefrahe NICHT auf mein Depot einzahlen lassen kann, sondern ein zweites Depot dafür brauche. Dieses kostet dann entsprechend Gebühren, was die erwünschte Sparleistung schmälert.
ZitatDepots für vermögenswirksame Leistungen (VL) können bei der ebase, laut Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger, lediglich als Einzeldepot geführt werden, welches auf den jeweiligen Arbeitnehmer lautet. Die Einrichtung eines VL-Sparplans in einem bestehenden oder einem neu eröffneten gemeinschaftlichen Depot ist leider nicht möglich.
Ist das nur bei finvesto so oder eher die Regel? Falls zweiteres, sollte die oben zitierte Passage in dem Finanztip-Artikel vielleicht angepasst werden. Wie sind Eure Erfahrungen?