Ob und wie man das vorab angibt, ist für mich fraglich. Auf meinem damaligen Antrag stand "bitte Nachweise anfügen", aber nicht, aus welchem Jahr
Ich könnte mir vorstellen, dass es geschätzt wird und dann ggf. nachberechnet. -> Würd ich die Krankenkasse einfach mal unverbindlich anfragen.
Dafür wird der Einkommensteuerbescheid der letzten Jahre angefordert, und die Kapitalerträge daraus entnommen. Dazu die Verpflichtung, den Steuerbescheid für das laufende Jahr nachzureichen. Danach gibt es eventuell eine Nachforderung mit aktuellen Werten.
Hast du keine Anlage KAP abgegeben, musst du Kontoauszüge oder Depotabrechnungen vorlegen.
Hint: Die Teilfreistellung von Aktienfonds wird bei Anlage KAP berücksichtigt, bei den Kontoauszügen nicht.