Nur Blechschaden, aber Wirtschaftlicher Totalschaden - Was jetzt?

  • Hallo zusammen,

    meine Frau hat auf einem Parkplatz einen Baum angefahren und genau die Mitte zwischen zwei Türen getroffen. Dadurch sind beide Türen beschädigt und es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden (5800 €) entstanden. Der Wert des Fahrzeugs dürfte vorher bei ca. 4000 € gelegen haben.

    Nun ist der Wagen frisch durch den TÜV und fährt einwandfrei und der Plan war eigentlich, das Auto so lange zu fahren, bis eine Reparatur gemacht werden muss, die notwendig ist, damit das Auto weiter fährt und sich preislich nicht mehr lohnt (also nicht nur Blechschaden). Wir nutzen unsere Fahrzeuge nur als Gebrauchsgegenstand um von A nach B zu kommen und legen keinen Wert auf das Äußere, solange die Sicherheit gewährleistet ist.


    Die 5800 € müsste ich ja nur aufwenden, wenn ich das Fahrzeug wieder visuell top in Schuss haben wollen würde. Meine Idee wäre jetzt, gebrauchte Tür(en) (ca. 300 bis 800 € pro Stück zzgl. Einbaukosten) zu besorgen und diese einbauen zu lassen. Kann ich dafür irgendwas von der Versicherung bekommen (Vollkasko mit 500 € SB)? Denke ich richtig? Vergesse ich was? Ich habe mit solchen Fällen einfach keine Erfahrung.


    Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?

  • Die Vollkaskoversicherung schickt einen Gutachter, der Reparaturkosten, Fahrzeugwert ohne Schaden (Wiederbeschaffungswert) und Fahrzeugwert mit Schaden (Restwert) ermittelt. Wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert, bezahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und abzüglich Selbstbeteiligung. Was du mit dem Geld und dem kaputten Auto dann machst, ist deine Sache.


    Hast du den Schaden schon der Versicherung gemeldet? Wenn ja, wundern mich die Fragen. Wenn nein, dann mach' das. Wie kommst du eigentlich zu den Wertangaben?

  • Danke für Deine Hilfe.

    Der Schaden ist schon gemeldet. Ich habe einen Kostenvoranschlag bei der von der Versicherung vorgegebenen Werkstatt (wegen Werkstattbindung) machen lassen. Die Angabe "wirtschaftlicher Totalschaden" haben wir heute bekommen. Deswegen ist noch nichts weiter passiert.

  • Der Schaden ist schon gemeldet. Ich habe einen Kostenvoranschlag bei der von der Versicherung vorgegebenen Werkstatt (wegen Werkstattbindung) machen lassen. Die Angabe "wirtschaftlicher Totalschaden" haben wir heute bekommen. Deswegen ist noch nichts weiter passiert.

    Ich würde erstmal warten, was die Versicherung nun sagt.


    Fährt das Auto denn?


    Die Türen auszuwechseln ist vermutlich kein Akt, aber ich kann mir kaum vorstellen, daß nur die Türen kaputt sind, die B-Säule aber heile geblieben ist. Und das ist dann schon ein größerer Akt. Nichtsdestoweniger mag eine andere als eine Vertragswerkstatt eine zeitwertgerechte Reparatur für deutlich weniger Geld durchführen als die beauftragte Werkstatt.


    Finanziell wird die Versicherung den Restwert bestimmen (lassen) und die Differenz zwischen Zeitwert und Restwert auszahlen. Wie @epsilon2 bereits geschrieben hat, bist Du frei, was Du mit diesem Geld dann machst.


    Entweder: Schrottwagen zum Restwert verkaufen, Geld von der Versicherung kassieren, ähnlichen Gebrauchten für ähnliches Geld kaufen.


    Du kannst davon ausgehen, daß der Wagen von einem Osteuropäer gekauft und irgendwo in den Osten transportiert wird. Dort wird man den Wagen in der Weise reparieren, wie Du es oben skizziert hast.


    Du kannst von dem Geld den Wagen auch selbst reparieren lassen.

  • Du kannst davon ausgehen, daß der Wagen von einem Osteuropäer gekauft und irgendwo in den Osten transportiert wird. Dort wird man den Wagen in der Weise reparieren, wie Du es oben skizziert hast.

    Oder die Versicherung schickt dir einen Aufkäufer vorbei der dir einen höheren Preis bietet als der Schrottwert wirklich ist, wenn du dann nicht verkaufen willst da du dein Auto ja reparieren möchtest wird das erhöhte Angebot vom Versicherungsaufkäufer vom Erstattungswert abgezogen und du erhältst weniger Erstattet.

  • Hallo Sebastian84,


    den Kern hat epsilon2 schon erläutert. Als Ergänzung vielleicht noch eine Besonderheit, die hier https://www.iww.de/ue/schadenr…n-sie-dazu-wissen-f146687 erläutert wird.


    Und vorsichtshalber noch der Hinweis, die Erläuterungen von Finanztip zum Wirtschaftlichen Totalschaden, insbesondere die 130%- Regelung, gelten nur für Haftpflichtschäden. (Ist im Artikel leider nur implizit erwähnt.)


    Gruß Pumphut

  • Was ist mit dem Schaden am Baum? Was sagt der geschädigte Eigentümer? Unfallflucht?

    Der Eigentümer des Baums ist informiert und sagt: "Da ist ja nur ein bisschen Rinde ab. Da brauchen wir nichts machen."


    Danke für Eure Hilfe! Ich werde nochmal mit der Versicherung in Kontakt treten.

  • Oder die Versicherung schickt dir einen Aufkäufer vorbei, der dir einen höheren Preis bietet, als der Schrottwert wirklich ist, wenn du dann nicht verkaufen willst, da du dein Auto ja reparieren möchtest, wird das erhöhte Angebot vom Versicherungsaufkäufer vom Erstattungswert abgezogen und du erhältst weniger erstattet.

    Ach Jottchen!


    Diesen Aufkäufer, der mehr als den realen Wert des beschädigten Fahrzeugs zahlen will, muß die Versicherung erstmal finden. Und wenn der Eigentümer des Fahrzeugs das Bombenangebot annimmt, dann hat er dieses Geld erstmal. Den Rest zum Zeitwert legt die Versicherung drauf und der Ex-Fahrzeugeigentümer kauft sich einen vergleichbaren Gebrauchtwagen. Ganz ohne Kosten dürfte es für ihn aber dennoch nicht abgehen; erstmal hat er seine Selbstbeteiligung und das Vergleichsfahrzeug dürfte letztlich doch teurer sein als der Zeitwert (und/oder er muß beim neu gekauften Gebrauchtfahrzeug erstmal doch das eine oder andere machen lassen).