Hallo, hat jemand eine Ahnung, was passiert, wenn mein persönlicher Einkommensteuersatz bei, sagen wir 20% liegt und ich Kapitalertragsteuer, 25%, gezahlt hab? Kann man was über die Einkommensteuererklärung zurückholen?

Steuerfrage
- potter
- Erledigt
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Hallo, hat jemand eine Ahnung, was passiert, wenn mein persönlicher Einkommensteuersatz bei, sagen wir 20% liegt und ich Kapitalertragsteuer, 25%, gezahlt hab? Kann man was über die Einkommensteuererklärung zurückholen?
Ja, Antrag auf Günstigerprüfung in der Anlage KAP ankreuzen.
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Hier sind Einzelheiten: https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/
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Hallo potter
Bitte noch beachten, dass der Grenzsteuersatz maßgeblich ist und nicht dein 'persönlicher Einkommenssteuersatz'.
Der Grenzsteuersatz ist der Prozentsatz, den du aufgrund der Steuerprogression für den 'letzten verdienten Euro' ansetzen musst.
Bei 20000 Euro zu versteuerndem Einkommen liegt dieser bei ca. 25 % (bei Alleinstehenden). Ist also eine enge Kiste und viel wird m. E. nicht unterm Strich rauskommen (Günstigkeitsprüfung).
Hier noch ein Link auf den Rechner des BMF
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtm
GRUß THOMAS l
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ich danke euch ganz herzlich !
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Bitte noch beachten, dass der Grenzsteuersatz maßgeblich ist und nicht dein 'persönlicher Einkommenssteuersatz'.
Bitte noch beachten, daß die Rechnung etwas komplizierter ist als gemeinhin dargestellt, so daß (außer in den Extremen) weder der Begriff persönlicher Steuersatz, noch der Begriff Grenzsteuersatz sachdienlich ist. Am sinnvollsten rechnet man mit den eigenen Daten nach, dabei sollte dann das korrekte Ergebnis herauskommen.
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Für Interessierte noch der Auszug aus dem Steuerkommentar - um die leidige 'Zitiererei' abzuschließen. Ich klinke mich hier dann aus.
Gruß Thomas
12.5.2 Grenzsteuersatz unter 25 %
Für die weit überwiegende Zahl der Steuerpflichtigen dürfte sich die Ausübung des Veranlagungswahlrechts kaum lohnen, denn bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 18.700 EUR (bei Zusammenveranlagung 37.400 EUR) wird im VZ 2023 ein einkommensteuerlicher (Grenz-)Steuersatz von 25 % erreicht. Zusätzlich ist die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf die tarifliche Einkommensteuer im Rahmen der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG einzubeziehen.
Bei einem Grenzsteuersatz unter 25 % dürfte sich der Antrag auf Günstigerprüfung regelmäßig "lohnen"
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Die entscheidende Größe bei der Beurteilung, ob sich eine Günstigerprüfung "lohnt", ist das zu versteuernde "normale" Einkommen (Erwerbseinkommen, anzurechnende Rente). Für den Veranlagungszeitraum 2023 beträgt der entsprechend Betrag für einen Ledigen etwa 22.000 € (und nicht etwa 18.700 €). Wer zu 22 T€ "normalem Einkommen" zusätzlich 100 € Kapitaleinkünfte versteuert, zahlt dafür bei Regelbesteuerung 26 €, mit der Abgeltungssteuer + SolZ aber 26,38 €.
Zur Abgeltungssteuer kommt zwingend der "Soli" dazu, insofern ist es nicht sinnvoll, mit 25% zu rechnen, sondern man nimmt sinnvollerweise gleich 26,375%. Mit Kirchensteuer wird es noch ein bißchen komplizierter, die wird nur auf die Abgeltungssteuer erhoben, nicht aber auf den Soli.
Hat man weniger "normales Einkommen" zu versteuern als den genannten Betrag, wächst der Betrag der Kapitaleinkünfte, den man darüber haben kann, sehr stark nichtlinear an.
Hat man etwa nur 20 T€ "normales Einkommen" zu versteuern, lohnt sich die Günstigerprüfung etwa bis zu 4.500 € Kapitaleinkünften (also Gesamteinkünften von 24.500 €). Das ist also keineswegs eine "enge Kiste", wie t_dintner oben meint.
Hat man nur 18 T€ "normales Einkommen", lohnt sich die Günstigerprüfung bis etwa 8.500 € Kapitaleinkünften (also Gesamteinkünften von 26.500 €).
Im Extremfall (0 € "normale Einkünfte") stellt man sich mit über 60 T€ (!) Kapitaleinkünften mit der Regelbesteuerung immer noch günstiger als mit der Abgeltungssteuer. In diesem Fall zählt übrigens der Durchschnittssteuersatz. (Eigentlich ist es sogar noch mehr, denn das "normale Einkommen" kann unter 0 gehen, weil der Steuerpflichtige in jedem Fall seine Krankenversicherungsbeiträge absetzen kann).
Für 2024 beträgt der fragliche Wert nicht mehr 22 T€, sondern 23 T€. Wer im Jahr 2024 "nur" 22 T€ "normales Einkommen" zu versteuern hat, stellt sich bis zu 3.200 € Kapitaleinkünften mit der Günstigerprüfung besser als mit der Abgeltungssteuer. Ich finde, das alles sind ganz erhebliche Beträge. So viele Kapitaleinkünfte muß man erstmal haben.
Wenn man in die Nähe der Grenze kommt, unterscheiden sich Regelbesteuerung und Abgeltungsbesteuerung über große Strecken allerdings nur um wenige Euro. Man wird also nicht arm davon, wenn man die ungünstigere Besteuerungsmethode wählt.
Hinweis: "Einkommen" ist im obigen Posting das "zu versteuernde Einkommen", bei den Kapitaleinkünften ist nur der zu versteuernde Teil betrachtet, der Sparerfreibetrag kommt noch oben drauf.
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Gibt es eigentlich einen Grund weswegen man die Günstigerprüfung NICHT (immer) beantragen sollte? Also das Häkchen zu machen ist ja kein Aufwand. Was könnte es für negative Effekte geben? Den Unmut des FA-Sacharbeiters, der dann vielleicht an anderer Stelle genauer schaut?
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Wenn Du eine Günstigerprüfung anpeilst, mußt Du halt die Kapitaleinkünfte deklarieren, also die Anlage KAP ausfüllen. Das mache ich (legal!) nun schon etliche Jahre nicht mehr. Das Kreuzchen (das tatsächlich kein Akt wäre) ist also nicht die einzige Voraussetzung.
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Wenn Du eine Günstigerprüfung anpeilst, mußt Du halt die Kapitaleinkünfte deklarieren, also die Anlage KAP ausfüllen. Das mache ich (legal!) nun schon etliche Jahre nicht mehr. Das Kreuzchen (das tatsächlich kein Akt wäre) ist also nicht die einzige Voraussetzung.
Ah ok verstehe, ergibt Sinn. Also gibts grundsätzlich vermtlich keine negative Auswirkung, außer die zusätzliche Arbeit mit der KAP, solange man es extra für die Günstigerprüfung machen würde.
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Das Steuerprogramm (Wiso) beantragt standardmässig die Günstigerprüfung, selbst wenn das (dem Programm ja bekannte Einkommen) deutlich höher ist.
Also zumindest Buhl findet es wohl unproblematisch einfach immer die Prüfung einzufordern.