Guten Tag,
ich habe ein Tagesgeldkonto in Liechtenstein auf dem ich im Jahr 2023 Kapitalerträge hatte, die unter dem sogenannten Sparerpauschbetrag liegen.
Ein Freistellungsauftrag ist bei dieser Bank leider nicht möglich.
Ich gebe also nun die Erträge in meiner Steuererklärung an. Bei der Vorab-Berechnung der Steuererstattung habe ich allerdings das Gefühl, dass die Erträge mit 25% versteuert werden, obwohl der Betrag unter 800€ liegt.
Kann es sein, dass der Sparerpauschbetrag dann nicht gilt, wenn kein Freistellungsauftrag möglich ist? Oder wie wird das steuerlich behandelt?
Vielleicht kann mir ja jemand damit weiterhelfen!
Viele Grüße!