DKB Vollmacht auch im Todesfall, wie geht man vor?

  • Guten Tag,


    bei der DKB kann man eine Vollmacht beantragen online. Aber diese gilt nicht für den Todesfall. Gibt es ein Formular allgemein, welches für alles, auch ohne teuren Notar, gilt? Eine Art Generalvollmacht, mit der man alles regeln kann und wo auch alle Banken akzeptierenu, ohne Probleme? Ich habe gegoogelt aber bin total überfordert und würde mich einfach freuen, wenn mir jemand hier ein Formular zeigt, mit dem es auf jeden Fall funktioniert. Wo dann nur meine Eltern unterschreiben müssen und ich auch noch als Bevollmächtiger. Wäre sehr nett, wenn ihr mir helfen könntet. Danke!

  • ... transmordalen ...

    :) Falls das bewusst so formuliert war, war es gut.


    Zur Wirkung einer transmortalen Vollmacht muss man sich allerdings bewusst sein, dass die Bank nach dem Todesfall nicht alle nach der Vollmacht erlaubten Verfügungen ausführen wird. Zahlungen ins Ausland oder an Empfänger mit Wohnsitz im Ausland werden im Hinblick auf § 20 Abs. 6 ErbStG sicher abgelehnt werden und wenn die Bank Kenntnis hat, dass der Vollmachtnehmer nicht auch Erbe ist, wird sie im Zweifel vor Ausführung der Verfügung den Erben über die Vollmacht informieren und fragen, ob der die Vollmacht widerrufen oder aufrechterhalten will.

  • Dann drucke es doch aus, wenn du es gerne schriftlich hättest. Eine besondere Form ist für die Erteilung der Vollmacht nicht vorgeschrieben, wirksam ist das also auch so, wenn die DKB es so akzeptiert.

  • Vielen Dank euch! Vor ein paar Monaten habe ich das online schon beantragt mit der Vollmacht, sie ist auch hinterlegt, aber unter Postfach Vertragsinfos kann ich kein Dokument finden.


    Eine Vollmacht kannst du direkt online erteilen.

    So geht's

    Im Anschluss stellen wir dir eine Vollmachtsurkunde in dein persönliches Postfach unter Vertragsinformationen ein. Bitte prüfe, ob alle Angaben korrekt sind.


    Habt ihr eine Idee, wo das Dokument versteckt sein könnte?

  • Neue Dokumente werden immer durch Fettschrift angezeigt und sind dadurch schnell auffindbar. Aber warte doch noch bis morgen oder übermorgen, heute ist Sonntag.

  • Wenn ich bei der DKB meiner Partnerin(auch DKB Kundin) eine Vollmacht erteile, dann kann sie dauerhaft online mein Konto einsehen? Ist das ganz normal? Ich finde es gerade beim Bestellen von Geschenken doof…

  • Wenn ich bei der DKB meiner Partnerin(auch DKB Kundin) eine Vollmacht erteile, dann kann sie dauerhaft online mein Konto einsehen? Ist das ganz normal? Ich finde es gerade beim Bestellen von Geschenken doof…

    Bei Seitensprünge mußt du höllisch aufpassen.

  • Ich habe für meine Konten keine formalen Vollmachten erteilt und beabsichtige auch nicht, das zu tun.


    Ich habe meine Finanzsachen alle in einem langen Text zusammengeschrieben und dort auch die Zugangsprozeduren zu meinen Konten im Detail beschrieben, so daß ein Familienmitglied im Notfall auf meine Konten zugreifen und die paar wichtigen Buchungen für die Wohnung umbiegen kann. Die Familie ist auch für den Fall der Fälle instruiert. Das sollte reichen. Mein Anlagegeld ist wetterfest angelegt, das bedarf keiner ständigen Kontrolle.


    Die paar Verfügungen beim laufenden Geld sollten getroffen sein, bevor die Bank überhaupt mitbekommt, daß ich tot bin. Und sollte ich mit einem Schlaganfall hilflos im Krankenhaus liegen, bekommt die Bank das auch nicht mit.


    Spätestens, wenn der Erbfall durch ist, gehört denen ohnehin alles.


    Im Moment gibt es noch keinen Mechanismus, der einen Todesfall den beteiligten Banken zur Kenntnis gibt. Sollte das in der Zukunft mal kommen, muß ich vielleicht umdisponieren. Bis dahin glaube ich, daß mein Verfahren ausreichend ist.