In der Praxis ist jeder, der Anfang des Jahres die Mitteilung des Plattformbetreibers über die gemeldeten Daten bekommt, gut beraten, das gleich von sich aus in der Steuererklärung für das vergangene Jahr zu deklarieren. Anderenfalls kommt unweigerlich die Aufforderung des Finanzamtes und wenn darauf auch keine Reaktion erfolgt, die Schätzung. Das verursacht auch kaum Aufwand, die Daten werden maschinell abgeglichen und die Schreiben automatisch verschickt. Es muss auch nichts ermittelt werden, denn der Plattformbetreiber hat die Daten ja schon geliefert, auf deren Grundlage geschätzt werden kann und im Zweifel werden wird.
Und auf welche Weise sollten steuerfreie Privatverkäufe in der Steuererklärung deklariert werden?