Info von Plattformen wie „Kleianzeigen“ an Finanzamt

  • Hallo zusammen,


    Seit Anfang Anfang des Jahres melden Plattformen wie kleinanzeigen.de Verkäufer an das Finanzamt wenn Sie einen bestimmten Umsatz überschreiten oder eine bestimmte Anzahl an Verkäufen überschreiten.


    Mich würde interessieren, was da gegebenenfalls am Ende versteuert werden müsste.


    Als Privatperson verkaufe ich dort manchmal gebrauchte Dinge zum Beispiel Kindersachen, deren Verkaufspreis Bruchteile vom Neupreis betragen. D.h. ich mache finanziellen Verlust

    Aus meiner Sicht dürften darauf keine Steuern anfallen. Ist meine Einschätzung richtig?


    Vielen Dank!

  • Du darfst den selbst gezogenen Nutzen nicht vergessen. Der müsste dem Gewinn noch zugeschlagen werden. Und der Nutzen einer prima Matschehose an einem regnerischen Herbsttag dürfte ganz erheblich also bis zu mehrere Euro sein. Hier ist am besten ein Protokoll zu führen (einfache Kladde müsste reichen). Vielleicht lässt sich das Finanzamt auch auf eine Pauschalierung ein?


    Aber im Ernst: Das Finanzamt muss und wird den Einzelfall ansehen. Wenn über Monate und Jahre für insgesamt 20.000 € Neuwaren verkauft werden sieht es ganz anders aus als wenn in einem halben Jahr auch für 20.000 € alle möglichen Gebrauchtsachen aus verschiedenen Bereichen verkauft wurden. Handel vs. Haushaltsauflösung. Gebrauchte und selbstgemachte Sachen scheinen zunächst auf der sicheren Seite, aber sobald es nach regelmäßig, nennenswerter Umfang und Gewinnerzielung(-sabsicht) aussieht, könnte es einen fleißigen Finanzbeamten zum Nachfragen anregen.

  • Ich habe dazu folgende Fragen:


    Ebay bescheinigt(lt.Angabe beim Verkäufer-Cockpit Pro) mir für das Kalenderjahr 2023 für den Zeitraum Januar bis Oktober Verkäufe in Höhe von €1750.- und dabei(!!) Kosten von €250.- für Versand.Es handelte sich um gebrauchte CDs und LPs(insgesamt 26 Stück).

    Ebay hat KEINE Kenntnisse meiner Steuer ID.


    Frage 1:wird bei diesen Beträgen überhaupt eine Meldung Ebays(wohin??)getätigt??

    Frage 2:da es sich in jedem einzelnen Fall um gebrauchte Artikel handelte,wurden diese unter ihrem jeweiligen von mir gezahlten Kaufpreis veräußert.Welcher von mir gemachte "Gewinn" wird nun vom FA veranschlagt??

    Frage 3:falls aus dieser Konstellation eine "Gewinnerzielungsabsicht" abgeleitet werden sollte:wie wird eine solche vom FA begründet??


    Vielleicht ist jemand hier in der Lage,mir eine stringente und konkludente Argumentation zu liefern.


    Danke!!

  • Handel vs. Haushaltsauflösung. Gebrauchte und selbstgemachte Sachen scheinen zunächst auf der sicheren Seite, aber sobald es nach regelmäßig, nennenswerter Umfang und Gewinnerzielung(-sabsicht) aussieht, könnte es einen fleißigen Finanzbeamten zum Nachfragen anregen.

    Das hat mich zur initialen Frage gebracht, weil ich darauf so überhaupt keine Lust habe...

    (Auch wenn in der Videokonferenz mit Saidi besprochen wurde, dass politische Diskussionen nicht jeden erfreuen, finde ich diese Regelung hier wenig praxisnah und eröffnet so Raum für unzählige vermeidbare Diskussionen.)

  • Vielleicht ist jemand hier in der Lage,mir eine stringente und konkludente Argumentation zu liefern.

    Finanztip schreibt dazu

    "Wenn die Grenzwerte des Gesetzes (mindestens 30 Verkäufe oder mehr als 2.000 Euro Auszahlungen im Kalenderjahr) überschritten sind, wird Ebay die betroffenen Nutzer auffordern, ihre Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen."

  • Kenne bisher nur einen Fall wo das Finanzamt nachgefragt hat, hier wurde eine Wohnung eines Angehörigen aufgelöst und alles was noch brauchbar war über Kleinanzeigen verkauft. Nach einer Mitteilung über den Sachverhalt war das Finanzamt zufrieden und die Sache war erledigt.

  • Finanztip schreibt dazu

    "Wenn die Grenzwerte des Gesetzes (mindestens 30 Verkäufe oder mehr als 2.000 Euro Auszahlungen im Kalenderjahr) überschritten sind, wird Ebay die betroffenen Nutzer auffordern, ihre Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen."


    Was passiert,wenn ich der Aufforderung Ebays nicht nachkomme? Ich bezweifle,dass Ebay überhaupt das Recht hat,meine Steuer-ID in Erfahrung zu bringen oder gibt es dafür a)eine Rechtsgrundlage und b)für den Weigerungsfall einen begründeten Sanktionskatalog??

  • Da ich sowieso nicht mehr bei Ebay tätig bin,kratzt mich eine Account-Sperre im Falle eines Falles nicht und Ebay hat die Daten dann eben nicht nicht.


    Langsam aber sicher bekomme ich den Verdacht,daß dieses Gesetz nichts weiter als ein "Papiertiger" ist und hier erst recht niemand ist,der präzise weiß,was Sache ist und wie die Grundlagen dafür aussehen bzw. wo diese zu finden sind!

  • Die erste Frage kann (und wird vielleicht?) Ebay beantworten, die zweite und dritte kann Dein Finanzamt beantworten.

    Was passiert,wenn ich der Aufforderung Ebays [die Steuer-ID mitzuteilen] nicht nachkomme? Ich bezweifle, dass Ebay überhaupt das Recht hat, meine Steuer-ID in Erfahrung zu bringen oder gibt es dafür a) eine Rechtsgrundlage und b) für den Weigerungsfall einen begründeten Sanktionskatalog?

    Auch das wird Dir Ebay gern auf Anfrage mitteilen. Vermutlich machen sie Dir Dein Konto dicht, wenn Du nicht kooperierst. Ein Kontraktionszwang besteht meines Wissens nicht.


    Gerade im Verhältnis von David (Du) und Goliath (größere Firma, etwa Ebay) sind die Machtverhältnisse von Anfang an klar, da tut man als Kleinerer sinnvollerweise das, was angefragt wird, weil man als Prinzipienreiter sonst nämlich schnell mal die Schuhe vor die Tür gestellt bekommt.


    Ich nehme an, daß Dir meine Antwort nicht gefällt. Aber selbst, wenn Du sie downvoten solltest, ändert das an den Verhältnissen nichts.

  • Eigentlich sind die meisten Fragen in diesem Thread doch schon im Finanztip-Artikel beantwortet (https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf) ?

    Mitteilungspflicht von Ebay an das Finanzamt heißt ja noch lange nicht, dass eine Steuerpflicht besteht. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Es geht ja darum, die zu finden, die steuerpflichtig wären aber keine Steuern zahlen, also Steuern hinterziehen. Ich habe keine Ahnung, bei wie vielen der Meldungen das Finanzamt nachfragen wird. Durch dieses neue Gesetz wird keiner steuerpflichtig, der es vorher nicht war. Es heißt nur für manche, dass sie einen Brief des Finanzamtes beanworten müssen und für andere, dass ihr Steuerhinterzeihung jetzt leichter auffliegt.

  • Goliath ist in dem Fall nicht einmal eBay, sondern der Staat bzw. die EU. Das Gesetz gibt klar vor, was der Plattformbetreiber zu tun hat. Der Anbieter muss mindestens zweimal daran erinnert werden, die vom Plattformbetreiber zu erhebenden Daten zu liefern. Kommt er dem nicht nach, muss ihn der Plattformbetreiber frühestens 60 und spätestens 180 Tage nach der ersten Aufforderungen sperren, die Registrierung löschen und an weiterem Handel hindern. Außerdem muss der Plattformbetreiber Vergütungszahlungen einbehalten. Zum Handel zugelassen werden darf der Anbieter dann erst wieder, wenn er die Informationen geliefert hat. Schon weil das ganze mit Bußgeldern von bis zu 30.000 € pro Fall bewehrt ist, werden die Plattformbetreiber dabei sicher nicht schludern.


    Ansonsten enthält das Gesetz außer der Meldepflicht nichts neues. Die meldepflichtigen Aktivitäten waren auch bisher schon grundsätzlich steuerplichtig, es ist halt künftig nicht mehr möglich, das Geschäft unter dem Radar des Finanzamts zu betreiben. Bisher ist das eben nur durch Zufall, Anschwärzungen oder Dummheit (wie beim Trödelking, der seine wahren Umsätze selbst per Fernsehen dokumentiert hat) aufgefallen.


    In der Praxis ist jeder, der Anfang des Jahres die Mitteilung des Plattformbetreibers über die gemeldeten Daten bekommt, gut beraten, das gleich von sich aus in der Steuererklärung für das vergangene Jahr zu deklarieren. Anderenfalls kommt unweigerlich die Aufforderung des Finanzamtes und wenn darauf auch keine Reaktion erfolgt, die Schätzung. Das verursacht auch kaum Aufwand, die Daten werden maschinell abgeglichen und die Schreiben automatisch verschickt. Es muss auch nichts ermittelt werden, denn der Plattformbetreiber hat die Daten ja schon geliefert, auf deren Grundlage geschätzt werden kann und im Zweifel werden wird.