Frage zum neuesten Youtube-Video "Kein ETF-Sparplan: So teuer sind 1, 10 und 30 Jahre“

  • Liebe Finanztip-Redaktion,


    Liebe Finanztip-Community,

    ich hätte eine kurze Frage zum neuesten Youtube-Video "Kein ETF-Sparplan: So teuer sind 1, 10 und 30 Jahre“:


    Darin wird beispielhaft anhand verschiedener Sparszenarien (Einstiegsalter, Startbetrag, monatliche Einzahlung) hochgerechnet, wieviel Ertrag ein World-ETF über verschiedene Anlagezeitpunkte mit einer durchschnittlichen Verzinsung von 7 % nach unterschiedlichen Zeiträumen abwirft. Nun zu meiner Frage:


    Wären die vorgerechneten Beispiele nicht aussagekräftiger, wenn man von den 7% schon die jährlichen (durchschnittlichen) 2% Inflation abzieht und direkt mit 5% rechnet? Denn wenn man in einem Rechenbeispiel auf einen Ertrag von bspw. 500.000€ bei vierzieg Jahren ETF-Anlagehorizont kommt (Steuern und Gebühren mal außen vor), entsprechen diese ja bei weitem nicht mehr der Kaufkraft von heute und erzeugen ggf. ein falsches Sicherheitsgefühl, da man in Zukunft als Anleger zum Renteneintritt mit viel höheren Werten plant, als sie es im Endeffekt sind. Klar, jetzt könnte man jedem Interessenten unterstellen, dass man soviel finanzielles Grundwissen mitbringen sollte, wenn man sich für das Thema ETF interessiert, aber es ging mir hier nur speziell um die einfachen, aber guten und anschaulichen Rechenmodelle im Video. Auf diesem Weg rechne ich nämlich auch immer wieder meine ETF-Anlageoptionen aus, nehme aber aus besagten Überlegungen stets 5%. Oder mache ich hier einen Denkfehler?

    Danke schon mal im Voraus für mögliche Antworten :)

  • Das hängt wohl davon ab, wie du deine Zahlen verwendest. Für unsere Vorsorge-Planung rechne ich z.B. Ausgaben mit angenommener Inflation hoch, Einnahmen und erwartete Rente dagegen mit gemittelter jährlicher Erhöhung (basierend auf den letzten tatsächlichen Erhöhungen). Daraus ergibt sich dann unsere Lücke zwischen Grundbedarf, den wir aus Rente decken wollen und dem Wunschbudget und damit basierend auf unseren aktuellen Vorstellungen bzgl. Entnahmeplan eine Zieldepotgröße. Da das Wunschbudget damit schon inflationsangepasst ist, berücksichtige ich in der Depotsimulation keine Inflation. Allerdings rechne ich in der Simulation trotzdem mit weniger als 7% jährlicher Rendite, allerdings nicht wegen Inflation sondern als Sicherheitspuffer, falls das doch nicht so alles läuft, wie wir uns das vorstellen.

  • Das ist schwierig, am Ende wird der absolute Betrag verwendet, die zukünftige Inflation kennen wir nicht. Es gibt einige Videos von Saidi in denen auf die Inflation hingewiesen wird. Für die eigene Sicherheit kann man ja jährlich 2% abziehen, allerdings stimmt dann wieder die Endsumme nicht und könnte auch wieder verwirren.

  • Dann wäre es aber auch sinnvoll, direkt die fälligen Steuern abzuziehen. Gerade bei langlaufenden ETFs ist ja der Ertragsanteil sehr hoch, von diesem gehen dann locker 25 % (sofern unsere links-grünen Freunde nicht noch auf andere Idee kommen) ab und mindern den Anteil, den man tatsächlich zum Leben zur Verfügung hat.

  • Oh Gott, als ich das las war der Beitrag für mich sofort für die Tonne....

    itschytoo , BS.C Schlimm dieser Populismus. Die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % (und ein bisschen etwas) wurde 2009 von Peer Steinbrück eingeführt. Der sich bis heute gehaltene Satz lautete "Besser 25 Prozent von X, als 42 Prozent von nix". Seitdem gibt es immer wieder Bestrebung von Mitgliedern der Umverteilungsfraktion, die sich für eine Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz einsetzen (hier nur einige Beispiele: https://taz.de/Besser-doch-wie…5-Prozent-von-X/!5367493/, https://www.dasinvestment.com/…teuer-schnell-abschaffen/).


    Dabei wird gerne "vergessen", dass Unternehmensgewinne bereits auf Unternehmensebene mit bis zu 30 % besteuert werden, so dass diese Gewinne in Wirklichkeit höher besteuert werden als der Höchststeuersatz der Einkommensteuer (https://www.ifw-kiel.de/de/pub…t-kapitaleinkommen-nicht/). Aber Neiddebatte ist halt immer was schönes, gell?


    Sehr fragwürdig empfinde ich (und nicht nur ich) in diesem Zusammenhang, dass auch für Nicht-Spitzenverdiener bei Kapitalertägen immer noch der Solidaritätszuschlag anfällt, aber das ist ein anderes Thema...

  • Ohne die engagierte Diskussion über politische Themen unterbrechen zu wollen, möchte ich doch noch einmal kurz zum ursprünglichen Thema zurückkehren: die Zahlen im Video kann man lediglich als Zahlenbeispiele betrachten, die richtigerweise darauf hinweisen, dass ein längerer Anlagehorizont aufgrund des Zinsenszinseffekts deutlich besser ist, als ein kurzer.

    Der Unterschied ist immer noch deutlich, aber weniger dramatisch, wenn man die Steuer nicht außer Acht lässt und von einer etwas geringeren Rendite ausgeht.

  • Vielen Dank für die schnellen und vielen Rückmeldungen. Dann liege ich mit meinem Ansatz, sicherheitshalber mit 5% statt 7% zu rechnen, nicht ganz verkehrt.

    Und noch etwas anderes, was mir gerade einfällt:

    Mal angenommen, man zahlt über die Jahre 100.000€ in den ETF ein, hat nach bspw. 30 Jahren einen Zinsertrag von 200.000€ und möchte sich nun die kompletten Betrag von 300.000€ auszahlen lassen, indem man die Anteile alle verkauft. Dann wird doch logischerweise auch nur der Gewinn, also die 200.000€ versteuert, was nach aktuellem Satz (25%) 50.000€ macht. Bedeutet also, nach Steuern stünden einem 250.000€ zur Verfügung.

    Auch hier wieder die Frage: Ist das so korrekt oder mache ich irgendwo einen Denkfehler? :)

  • Grob stimmt das so - unter der Prämisse, dass auch in 30 Jahren die Kapitalertragsteuer noch so funktioniert wie heute. Weiß natürlich keiner, aber was besseres haben wir aktuell nicht.

  • Mal angenommen, man zahlt über die Jahre 100.000€ in den ETF ein, hat nach bspw. 30 Jahren einen Zinsertrag von 200.000€ und möchte sich nun die kompletten Betrag von 300.000€ auszahlen lassen, indem man die Anteile alle verkauft. Dann wird doch logischerweise auch nur der Gewinn, also die 200.000€ versteuert, was nach aktuellem Satz (25%) 50.000€ macht. Bedeutet also, nach Steuern stünden einem 250.000€ zur Verfügung.

    Auch hier wieder die Frage: Ist das so korrekt oder mache ich irgendwo einen Denkfehler? :)

    Du vergißt (wie so viele) den unsterblichen Solidaritätszuschlag, der aus sozialen Gründen auch dem Kleinkapitalanleger auf Ewigkeiten erhalten bleiben wird. Also: Nicht 25%, sondern 26,375% und nicht 50.000 € Steuer, sondern 52.750 €. Es sei denn, Du bist Kirchenmitglied. Dann ist es - je nach Bundesland bzw. Freistaat - noch ein Stück mehr.

  • Alles korrekt bis hierher, nun ist aber im Zeithorizont von 30 Jahren definitiv noch die Inflation zu bedenken. Ohne jetzt genau nachgerechnet zu haben (nur aus Erfahrung, was mir zu Beginn meiner Berufstätigkeit alles versprochen, und was nun in etwa 10 Jahren herauskommen wird) kann man über den Daumen sagen, dass in 30 Jahre die verbleibende Summe in der Kaufkraft größenordnungsmäßig der Hälfte der absoluten Summe entsprechen wird. Kannst also davon ausgehen, dass die ca. 250.000 € in etwa das wert sein werden, was heute 125.000 € sind...nichtsdestotrotz besser als nichts gemacht.

  • Alles korrekt bis hierher, nun ist aber im Zeithorizont von 30 Jahren definitiv noch die Inflation zu bedenken. Ohne jetzt genau nachgerechnet zu haben (nur aus Erfahrung, was mir zu Beginn meiner Berufstätigkeit alles versprochen, und was nun in etwa 10 Jahren herauskommen wird) kann man über den Daumen sagen, dass in 30 Jahre die verbleibende Summe in der Kaufkraft größenordnungsmäßig der Hälfte der absoluten Summe entsprechen wird. Kannst also davon ausgehen, dass die ca. 250.000 € in etwa das wert sein werden, was heute 125.000 € sind...nichtsdestotrotz besser als nichts gemacht.

    Genau das Thema hatten wir weiter oben besprochen und ist schon eingepreist :)

  • Du vergißt (wie so viele) den unsterblichen Solidaritätszuschlag, der aus sozialen Gründen auch dem Kleinkapitalanleger auf Ewigkeiten erhalten bleiben wird. Also: Nicht 25%, sondern 26,375% und nicht 50.000 € Steuer, sondern 52.750 €. Es sei denn, Du bist Kirchenmitglied. Dann ist es - je nach Bundesland bzw. Freistaat - noch ein Stück mehr.

    Es ging mir nur darum, ob auch wirklich nur der Gewinnanteil versteuert werden muss. Aber wenn man ins Details geht, kann man natürlich noch Punkte wie den Soli-Zuschlag berücksichtigen, da hast du recht und das habe ich auch auf dem Schirm, trotzdem Danke für den Hinweis!

  • €200k Gewinn * 0,7 = €140k (zu versteuernde Gewinn wg. Teilfreistellung)


    €140000 * 26,375% = €36.925 Steuer