Hallo zusammen,
mein ETF auf den MSCI World von Amundi (WKN: A2JSDA) wurde im Januar zu einem neuen ETF verschmolzen (WKN: ETF143). In der Mitteilung vor der Verschmelzung habe ich es so verstanden, dass meine Anteile am untergehenden ETF (A2JSDA) alle verkauft und von dem Geld dieselben Anteile am aufnehmenden ETF (ETF143) gekauft werden. Das ist wohl auch so passiert, also die verkaufte und gekaufte Stückzahl sowie der Kurs am Stichtag war bei beiden ETFs gleich. Da mein Freistellungsauftrag nicht ausgereicht hat, musste ich aber einen Betrag X an Steuern zahlen. Dieser Betrag wurde von meinem Verrechnungskonto abgezogen. Ist das bei allen Verkäufen, dass die Steuern vom Verrechnungskonto abgezogen werden, oder ist das nur im Fall der Verschmelzung so? Hätte ich bei einem "normalen" Verkauf dann einfach den ETF-Wert abzüglich der Steuern aufs Konto bekommen?
Anschlussfrage dazu noch: Mein Freistellungsauftrag ist damit für dieses Jahr (2024 dann, weil die Verschmelzung ja jetzt im Januar war, richtig?) bereits aufgebraucht. Die Vorabpauschale wurde für 2023 allerdings noch nicht abgebucht. Ich dachte eigentlich, dass ich die mit dem Freistellungsauftrag abdecken kann, das ist dann jetzt nicht mehr der Fall - oder wird da der Freistellungsauftrag von 2023 genommen, weil es um die Vorabpauschale für 2023 geht?
Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße!