Hallo Forum,
ich wurde gestern (26.01.2024) durch das Standesamt einer Gemeinde darüber informiert, dass mein Vater, zu dem ich und mein Bruder seit über 20 Jahren keinen Kontakt mehr hatte, am 05.01.2024 verstorben ist. Um die Beerdigung hat sich die Gemeinde gekümmert, da keine Verwandten ausfindig gemacht werden konnten, und möchte natürlich die Kosten von uns erstattet bekommen. So wie ich das bisher recherchiert habe, kommen wir aus der Nummer auch nicht raus.
Mein Vater war zum Zeitpunkt des Todes geschieden, weitere Kinder sind nicht vorhanden und ein Testament liegt laut aktueller Sachlage nicht vor.
Da wir überhaupt nicht einschätzen können, wie die finanzielle Situation aussieht, möchte ich natürlich die Option offen halten, das Erbe ausschlagen zu können.
Wann beginnt die Frist zu laufen? Mit Kenntnisnahme des Todes oder erst wenn wir vom Nachlassgericht angeschrieben werden?
Desweitern besteht die Möglichkeit, beim Standesamt die Schlüssel zu seiner Wohnung zu empfangen. Sollte ich diese entgegennehmen, die Wohnung betreten, ggf. Lebensmittel entsorgen bzw. die Wohnung beim Vermieter kündigen, erlischt dann die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen, weil ich als Erbnachfolger aktiv gehandelt habe?
Welche Möglichkeiten bestehen dennn sich einen Überblick über die Vermögenssituation zu verschaffen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bank auskunftsfreudig sein wird, wenn wir dort aufschlagen.
Da ich mich auf diesem Fachgebiet überhaupt nicht auskenne, ist die oberste Priorität durch unüberlegtes handeln keinen Bock zu schießen. Deswegen bin ich für jeden Hinweis sehr Dankbar.
Grüße