Vorabpauschale Freistellungsauftrag

  • Hallo,

    meine Bank hat meinen Freibetrag um die komplette Vorabpauschale reduziert und nicht nur um die Steuer. Jetzt meint die Bank, wenn ich Anteile verkaufe und um auf die Gewinne keine Steuern zahlen zu müssen, muss ich meinen Freistellungsauftrag erweitern, weil sonst müsste ich eben Steuern zahlen. Ich habe für fiktive Gewinne meinen Freistellungsauftrag geopfert und muss für richtige Gewinne jetzt zahlen.


    Kennt sich jemand aus?`

    Viele Grüße

  • Mit dem Freistellungsauftrag kannst du Kapitalerträge freistellen, und nicht die Steuern. Und ja, mit der Vorabpauschale hast du fiktive Kapitalerträge freigestellt. Wenn du deinen Sparerpauschalbetrag nun aufgebraucht hast, musst du für weitere Kapitalerträge Steuern zahlen; alles vollkommen richtig. Die Vorabpauschale wird dir aber bei einem späteren Verkauf angerechnet.

  • Hallo informella

    die Aussage der Bank ist korrekt.

    Entweder man nutzt den FSA um auf die Vorabpauschale keine Steuer zu zahlen oder der Depotsanbieter bucht die Steuer AUF die Vorabpauschale vom Verrechnungskonto.


    Wenn du 'später' deine Anteile mit Gewinn verkaufst, wird die bereits 'berücksichtigte' VAP abgezogen.

    Auf den Differenzbetrag kann dann erneut ein FSA gegengerechnet werden.

    Gruß Tom

    gfusdt5 war schneller...

    So sieht das dann aus


  • Vielen Dank für eure Antworten. Laut Bank (consors) würde nur die Steuer (die ich ja jetzt nicht gezahlt habe) angerechnet werden und nicht die Vorabpauschale die mit dem Freibetrag verrechnet wurde. D.h. für mich in meinem Fall fiktive 500€ die ich nicht erhalten habe wurden verrechnet und wenn ich jetzt verkaufe und ich mache 500€ Gewinn dann zahle ich Steuern außer mein Freibetrag würde erweitert werden.

  • Also ist es egal ob der Freistellungsauftrag belastet ist? Die Bank sagt das ja anders.

    Wenn ich dieses Jahr Anteile mit Gewinn verkaufe wird die VAP die beim Freistellungsauftrag berücksichtigt wurde von meinem Gewinn abgezogen und verringert somit meinen zu versteuernden Gewinn. Oder?

  • Also ist es egal ob der Freistellungsauftrag belastet ist? Die Bank sagt das ja anders.

    Wenn ich dieses Jahr Anteile mit Gewinn verkaufe wird die VAP die beim Freistellungsauftrag berücksichtigt wurde von meinem Gewinn abgezogen und verringert somit meinen zu versteuernden Gewinn. Oder?

    Wenn Du für einen Fonds zum Jahreswechsel Vorabpauschale versteuert hast und diesen Fonds dann im laufenden Jahr mit Gewinn verkaufst, zahlst Du nicht auf den gesamten Gewinn Steuer, sondern nur auf den Gewinn abzüglich Vorabpauschale (die ja ein fiktiver Gewinn des Vorjahres ist), weil Du die Steuer auf die Vorabpauschale bereits bezahlt hast.



    Ich glaube, mit Zahlen geht das besser.


    Du hast zum 1.1.2023 einen Fonds zum Preis von 1000 € gekauft.


    Den hattest Du am 31.12.2023 noch, und er stand mit einem Kurs von 1200 € im Plus.


    Also hat man Dir eine Vorabpauschale in Höhe von 1,785% des Wertes vom Jahresanfang, somit 17,85 € berechnet. Die Steuer darauf hat man Dir nur deswegen nicht abgezogen, weil Du einen Freistellungsauftrag in Höhe von 200 € eingereicht hattest. Aber man hat Dir halt den Gewinn auf den Freistellungsauftrag gebucht, von dem daher nur 200 - 17,85 = 182,15 € übrig sind.


    Im Mai 2024 verkaufst Du den Fonds für 1300 €. Du hast mit dem Verkauf also einen Gewinn von 300 € gemacht. Den mußt Du aber nicht voll versteuern (oder voll auf Deinen Freistellungsauftrag buchen lassen), weil Du zum Jahreswechsel bereits 17,85 € versteuert hast (bzw. auf Deinen Freistellungsauftrag hast buchen lassen). Also versteuerst Du nun nur noch 300 - 17,85 = 282,15 € Gewinn (bzw. läßt Dir den auf einen Freistellungsauftrag buchen.


    Ist doch nicht so schwierig, oder?

  • Eure Berechnungen verstehe ich schon. Ich wahr nur deswegen unsicher, weil die Mitarbeiterin von der Consorsbank das halt ganz anders gesagt hat. Vielleicht kannte die sich nicht aus.

    Danke für eure Erklärungen.

  • Nachtrag:

    Ich habe ein Teil meines Fonds verkauft. Die VAP wird dann auch nur anteilig angerechnet. Ich dachte ja, dass der komplette Betrag gegengerechnet wird.

  • Nachtrag:

    Ich habe ein Teil meines Fonds verkauft. Die VAP wird dann auch nur anteilig angerechnet. Ich dachte ja, dass der komplette Betrag gegengerechnet wird.

    Bin mir nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe, aber wenn du nur die Hälfte deines Fonds verkaufst, dann kann ja auch nur die Hälfte der VAP verrechnet werden.

    Jeder Fondsanteil hat einen Anteil VAP.

    Wenn du 100 Anteile hast, und jeder Anteil hat 1 Euro VAP erzeugt, dann hattest du insgesamt 100 Euro VAP zu versteuern.

    Wenn du nun 50 Anteile verkaufst, dann werden 50 Euro VAP mit deinen Gewinnen gegengerechnet (50 mal 1 Euro).

  • ich dachte es wäre anders. Jetzt wurden ganz wenig VAP abgezogen aber ganz viel Kapitalertragssteuer, weil mein Freistellungsauftrag ist ja wegen der VAP aufgebraucht aber ich habe nur einen kleinen Teil des Fonds verkauft.

  • ich dachte es wäre anders. Jetzt wurden ganz wenig VAP abgezogen aber ganz viel Kapitalertragssteuer, weil mein Freistellungsauftrag ist ja wegen der VAP aufgebraucht aber ich habe nur einen kleinen Teil des Fonds verkauft.

    Ja, das mit den Steuern ist schon ärgerlich. Zum Glück muss man Steuern aber nur auf Gewinne zahlen.

    Achtung Ironie:

    Ich würde Dir also den Tip geben in etwas zu investieren, bei dem Du keine Gewinne erzielst. Dann brauchst Du auch keine Steuern zu zahlen! ;)

    Die Anleger in diesen Fonds haben mit der Steuer überhaupt keine Probleme: :D

    Dirk Müller Premium Aktien R (WKN: A111ZF, ISIN: DE000A111ZF1) - fondsweb


    Aber jetzt nochmal zu Deinem Anliegen. Genau so wie die VAP pro Fondsanteil verrechnet wird, gielt das auch für Kursgewinne. Wenn Du also von einem Fonds Anteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft hast (z.B. per Sparplan), können auch die Kursgewinne sehr unterschiedlich auf die einzelnen Fondanteile verteilt sein.

    Es ist absolut möglich, dass der gesamte Invest in einen Fonds in Deinem Depot im Minus steht, die ältesten Anteile aber fett im Plus sind (i.d.R. die ältesten Anteile).

    Bei einem Verkauf gilt das FiFo-Prinzip, so dass die ältesten gekauften Anteile (die mit den hohen Gewinnen) zuerst verkauft werden.

    Und auf diesen Gewinn pro Anteil fällt dann die Kapitalertragssteuer an, die dann mit der aufgelaufenen VAP pro Anteil wieder gegengerechnet wird. Das macht zum Glück auch Alles die Depotbank für Dich (bei einem deutschen Depotanbieter).


    PS: Ich wäre heilfroh, wenn ich eines Tages extrem viel Steuern auf meine ETF-Anteile zahlen muß. Bedeutet das doch, dass ich hohe Gewinne erzielt habe! ;)