Mitgliedsbeiträge Elterninitiative Gemeinnütziger Verein absetzbar

  • Guten Tag,


    unser Kind besucht die Einrichtung einer Elterninitiative die ein gemeinnütziger Verein ist (z.b. Auch bei Gericht als Empfänger von Strafzahlungen bei Vergehen gelistet ist). Mit unserem Elternbeitrag an die Stadt reißen wir schon die maximal als Sonderausgaben absetzbaren Kosten (über 6tsd. Euro). Können die Mitgliedsbeiträge an den Gemeinnützigen Verein als Zuwendungen für gemeinnützige, kulturelle und ähnliche Zwecke abgesetzt werden? Ich habe Online nur gefunden, das es bei Sport, Karnevalsvereinen etc. nicht geht. Anderswo habe ich gelesen, dass es nicht geht wenn man eine Gegenleistung erhält (Mitgliedschaft obligat damit Kind betreut wird).


    Über Rückmeldungen würde ich mich freuen

  • Beiträge an Gemeinnützige Vereine sind steuerlich absetzbar, wenn der Verein eine Spendenquittung ausstellen darf. Absetzbar sind aber nur Beiträge für die Vereinsarbeit (Vorstand usw.) nicht für die Leistungen des Vereins (z.B. Kinderbetreuung). Im Verein nachfragen.