Hallo zusammen,
ich habe ein arbeitsrechtliche Anliegen.
Es ist folgende Situation vorliegend:
Um an meinen zugeteilten Arbeitplatz/Büro zugelangen auf dem Betriebsgelände muss ich bei meinem Arbeitgeber (NRW Ansässig) jedes mal durch eine Personen/Warenkontrolle durch. Heißt ich fahre mit dem Auto in die Kontrolldurchfahrt. Das Auto wird durch einen Sicherheitsmitarbeiter auf gefährliche Gegenstände kontrolliert und folgend noch selbst per Personenkontrolle (wie bei Fluggästen) kontrolliert. Nachfolgend muss ich auf dem Betriebsgelände nochmal ca. 3-4km fahren. Das Prozedere dauert je nach Lust der Sicherheitsmitarbeiter im Schnitt 15-20 Minuten von Anfahrt an der Kontrolle bis Büro. Das Stempeln zur Arbeitszeit erfolgt erst am Arbeitsplatz selbst.
Dazu ist meine Frage ob es Rechte/Gesetze gibt die dazu führen können, dass das Einstempeln schon vor dem Prozess erfolgen muss und den Mitarbeitern ermöglicht diesen Prozess als Arbeitszeit anzurechnen? Bei 200 Arbeitstagen kommen ca. 50-66 Stunden zusätzlich zusammen, oder ist es tatsächlich so das es als Freizeit gilt?
Anfragen beim Betriebsrat werden mit der Antwort: Ist doch schon immer so beantwortet.
Vielen Dank schon mal an alle die helfen können.
LG