Es wurde in den 90er Jahren vom AG vermittelt ein Vertrag für private Zusatzrente mit einer Pensionskasse abgeschlossen.
Angeboten wurden damals spezielle Verträge nur für Frauen mit Auszahlungsbeginn ab dem 60.Lj. Der Auszahlungsbeginn durfte gut verzinst verschoben werden bis spätestens zum Erreichen der gesetzlichen Altersrente. Diese wurde später vom Gesetzgeber angehoben. Jetzt ist die Frau 65 und hat Antrag auf Beginn der Auszahlung gestellt - der Bescheid liegt heute im Briefkasten. Die abschlagsfreie Altersrente ansonsten wird erst in 2025 möglich und dann bei der Rentenkasse beantragt.
Auf dem Formular zur Antragstellung zum Auszahlungsbeginn hatte die Pensionskasse "ab 60" angekreuzt. Vorgegeben waren auf dem Formular und anzukreuzen: ab 60, ab 63, ab 65.
Der Auszahlungsbeginn wurde also einstimmig für 5 Jahre ausgesetzt dh verschoben.
Die Pensionskasse informiert heute im Anschreiben darüber, dass aus den Rentenzahlungen der "Ertragsanteil" versteuert werden muss.
Lt Tabellen richtet sich der % zu versteuernde Anteil nach dem "erreichten Lebensjahr". Ist das in diesem Fall auf "Alter 60 Jahre lt Vertrag/Antragsformular" oder doch etwas günstiger auf "Alter 65 Jahre bei Auszahlungsbeginn" zu verstehen?
Keine Antwort von der Pensionskasse zu erwarten.