Auszahlung Pensionskasse

  • Es wurde in den 90er Jahren vom AG vermittelt ein Vertrag für private Zusatzrente mit einer Pensionskasse abgeschlossen.

    Angeboten wurden damals spezielle Verträge nur für Frauen mit Auszahlungsbeginn ab dem 60.Lj. Der Auszahlungsbeginn durfte gut verzinst verschoben werden bis spätestens zum Erreichen der gesetzlichen Altersrente. Diese wurde später vom Gesetzgeber angehoben. Jetzt ist die Frau 65 und hat Antrag auf Beginn der Auszahlung gestellt - der Bescheid liegt heute im Briefkasten. Die abschlagsfreie Altersrente ansonsten wird erst in 2025 möglich und dann bei der Rentenkasse beantragt.

    Auf dem Formular zur Antragstellung zum Auszahlungsbeginn hatte die Pensionskasse "ab 60" angekreuzt. Vorgegeben waren auf dem Formular und anzukreuzen: ab 60, ab 63, ab 65.

    Der Auszahlungsbeginn wurde also einstimmig für 5 Jahre ausgesetzt dh verschoben.


    Die Pensionskasse informiert heute im Anschreiben darüber, dass aus den Rentenzahlungen der "Ertragsanteil" versteuert werden muss.

    Lt Tabellen richtet sich der % zu versteuernde Anteil nach dem "erreichten Lebensjahr". Ist das in diesem Fall auf "Alter 60 Jahre lt Vertrag/Antragsformular" oder doch etwas günstiger auf "Alter 65 Jahre bei Auszahlungsbeginn" zu verstehen?

    Keine Antwort von der Pensionskasse zu erwarten.

  • Keine Antwort von der Pensionskasse zu erwarten.

    Warum?
    Ich würde einfach anfragen und schauen, was kommt.


    Meine Annahme ist, dass der Ertrag höher wird, wenn man 5 Jahre länger einzahlt oder das Guthaben 5 Jahre länger stehen lässt.
    D.h. bei Auszahlungsbeginn mit 65 ist die Rentenzahlung höher, aber eben auch die Steuer.

    Wurde aus dem Brutto oder aus dem Netto eingezahlt?

  • In den 90er Jahren [wurde] ein Vertrag für private Zusatzrente mit einer Pensionskasse abgeschlossen. ...

    Jetzt ist die Frau 65 und hat Antrag auf Beginn der Auszahlung gestellt - der Bescheid liegt heute im Briefkasten. Die abschlagsfreie Altersrente ansonsten wird erst in 2025 möglich und dann bei der Rentenkasse beantragt.

    Es ist immer eine gute Überlegung, die gesetzliche Rente so früh wie möglich zu beziehen. Damit stellt man sich bis etwa zum 85. Lebensjahr günstiger als mit dem gesetzlichen Rentenalter. Anderes Thema.

    Die Pensionskasse informiert heute im Anschreiben darüber, dass aus den Rentenzahlungen der "Ertragsanteil" versteuert werden muss.

    Laut Tabellen richtet sich der % zu versteuernde Anteil nach dem "erreichten Lebensjahr". Ist das in diesem Fall auf "Alter 60 Jahre laut Vertrag/Antragsformular" oder doch etwas günstiger auf "Alter 65 Jahre bei Auszahlungsbeginn" zu verstehen?

    Das ist die übliche Versteuerung bei solchen Verträgen. Sie richtet sich nach dem Auszahlungsbeginn. Ist der Rentner bei Auszahlungbeginn 65 Jahre alt, zählt die Rente steuerlich zu 18% als Einkommen.

    Meine Annahme ist, dass der Ertrag höher wird, wenn man 5 Jahre länger einzahlt oder das Guthaben 5 Jahre länger stehen lässt.
    D.h. bei Auszahlungsbeginn mit 65 ist die Rentenzahlung höher, aber eben auch die Steuer.

    Das ist nicht so. Der sog. Ertragsanteil sinkt mit dem Auszahlungsbeginn. Fängt die Rente mit 60 Jahren an, werden 22% als Einkommen angerechnet, fängt sie mit 65 Jahren an, werden 18% als Einkommen angerechnet.

  • Das ist die übliche Versteuerung bei solchen Verträgen. Sie richtet sich nach dem Auszahlungsbeginn. Ist der Rentner bei Auszahlungbeginn 65 Jahre alt, zählt die Rente steuerlich zu 18% als Einkommen.

    Das ist nicht so. Der sog. Ertragsanteil sinkt mit dem Auszahlungsbeginn. Fängt die Rente mit 60 Jahren an, werden 22% als Einkommen angerechnet, fängt sie mit 65 Jahren an, werden 18% als Einkommen angerechnet.

    Vielen Dank. Also ist es unschädlich, dass der Sachbearbeiter der Pensionskasse bei "ab 60" angekreuzt hat. Tatsächlicher Auszahlbeginn eben nach Erreichen 65.Lj.


    Zur Frage Brutto-Netto - keine Ahnung. Angeblich wurde alles dh Beginn und Höhe der Auszahlung per 1.2.2024 an zwei Stellen gemeldet und später nach deren Rückmeldung bei der Pensionskasse wohl als Summe abgezogen irgendwann, aktuell aber noch nicht.