Jetzt verstehe ich endgültig gar nichts mehr. BHW-Vertrag hier seit 2010 angespart, Zuteilungsreife in 2018.
Angespart ist mittlerweile ca 3/4 der vereinbarten Summe und 2025 soll der Vertrag für Renovierungen genutzt werden.
Option: Auszahlung bei Verzicht auf den Kredit (dh Bonus-Verzinsung Guthaben mitnehmen - und dann nie wieder Geschäfte mit der BHW machen!)
Und jetzt finde ich das hier zufällig heute: https://www.verbraucherzentral…el-steckt-im-detail-56867
Bei der Verbraucherzentrale Bayern melden sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher wegen einer komplizierten Rechtslage bei Bausparverträgen. Die Sparer lieferten der Bausparkasse unbeabsichtigt einen Grund, ihre älteren Verträge aus den 80er, 90er und frühen 2000er Jahren zu kündigen. Eigentlich wollten die Kunden nur ihren Anspruch auf eine Bonuszahlung geltend machen. Dabei handelt es sich um einen Bonuszins, der neben dem Grundzins unter bestimmten Voraussetzungen gutgeschrieben werden kann. „Doch viele haben wichtige Punkte bei der Antragstellung übersehen“, sagt Sibylle Miller-Trach von der Verbraucherzentrale Bayern. „Im Ergebnis ist diesen Kunden ein aus heutiger Sicht wertvoller Vertrag mit einer guten Verzinsung verloren gegangen.“
Die betroffenen Sparer orientierten sich an einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg von 2020 (Aktenzeichen 14 U 36/19). Das Gericht hatte entschieden, dass der Kunde schriftlich auf das Bauspardarlehen verzichten muss, um einen Bonusanspruch zu erhalten. Viele Verbraucher erklärten daraufhin ihren Darlehensverzicht gegenüber ihrer Bausparkasse. „Doch leider entpuppte sich das als fataler Fehler“, so Sibylle Miller-Trach. Denn es kommt auf den richtigen Zeitpunkt an. „Die Verzichtserklärung sollte erst abgeben werden, wenn die Bausparkasse den Vertrag von sich aus kündigt“, betont die Finanzjuristin. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Zuteilungsreife des Vertrags länger als zehn Jahre zurück liegt. Die schriftliche Erklärung über den Darlehensverzicht muss dann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist abgeben werden, also bevor der Vertrag endgültig beendet ist. Außerdem sollten Verbraucher darauf achten, dass sie die Erklärung abgeben, ehe die Bausparsumme voll angespart ist. „Denn mit Vollbesparung wäre der Darlehensanspruch entfallen und sie könnten darauf nicht mehr verzichten“, betont Miller-Trach.
Für die Verbraucherzentrale Bayern „liegt der Teufel im Detail“. Denn gibt der Kunde die Darlehensverzichtserklärung zu früh ab, nämlich bevor die Bausparkasse überhaupt gekündigt hat und lange bevor die Vollbesparung vorliegt, liefert er dieser unbeabsichtigt einen Kündigungsgrund. „Die Bausparkassen argumentieren dann, dass der Bausparzweck in der Erlangung des Bauspardarlehens liegt“, erklärt die Juristin. Wenn ein Kunde darauf verzichtet, sei nach Auffassung der Bausparkassen der Vertragszweck entfallen und sie dürfen kündigen. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich unter dem Stichwort „Geld, Konto, Kredit“ an die Online-Beratung der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Sie ist zu finden auf www.verbraucherzentrale-bayern.de.
---> dh im Klartext was? Wir müssen noch bis 2028 weiter ansparen bzw abwarten - weil die BHW zuerst selbst kündigen muss - oder wir büßen von vornherein die Bonus-Verzinsung ein ???? Und selbst wenn wir alternativ bis Anfang 2025 den Bausparvertrag per Einmalzahlungen voll auffüllen (wir erwarten selbst einen lukrativen Einmal-Zahlungseingang bis Ende 2024 und könnten den dazu nutzen!) - büßen wir die Bonus-Zinsen auch ein ???? Weil ja "der Sinn und Zweck von Bausparverträgen die Aufnahme und Abzahlung eines Bausparkredits ist"?
Seit 2018 liegt hier das von der BHW zugeschickte Formular, das wir unterschrieben zurück schicken sollen, falls wir auf den Bausparkredit verzichten wollen ... Böse Falle - egal wie wir uns entscheiden?