Hallo Community,
Frage zur korrekten Angabe von Ausgaben für Werkzeug in der Steuererklärung:
Ich habe zwei Wohnungen vermietet. Die Werkzeuge nutze ich für beide und sicherlich auch bei einem potentiellen dritten Objekt.
Muss ich die Kosten der Werkzeuge auf die Wohnungen verteilen oder kann ich diese als "allgemeine Werbungskosten" irgendwo gelten machen um es einfacher zu handhaben? Falls letzteres, wo trage ich das ein? In separater Anlage V, ohne Objektanschrift? Oder in den Werbungskosten für mich als Angestellten?
Danke vorab!