Zweitwohnsitzsteuer/ Kosten absetzen

  • Moin,

    ich habe diesen Thread schon an anderer Stelle hier gepostet, vermutlich passt er besser hier.

    Ich poste hier, da ich im Unklaren darüber bin, wie und ob ich den monatlichen Mietanteil für die Wohnung nahe meinem Arbeitsplatz, die ich mit meinem Partner angemietet habe, steuerlich absetzen kann.

    Kurz zur Situation: im Dez. 22 haben mein Partner und ich eine Wohnung nahe unser beider Arbeitsort angemietet. Er ist eingezogen, ich (aus privaten Gründen) nicht. Mein Lebensmittelpunkt - von dem aus ich auch überwiegend arbeite - war vor dieser Anmietung und ist immer noch ca. 100 km entfernt.

    Ich zahle meinem Partner aber die Hälfte der Miete.

    Nun meine Frage: hätte ich diese angemietete Wohnung als Zweitwohnsitz anmieten müssen, selbst wenn ich kein einziges Möbelstück u. ä. hineingestellt habe? Und trotz dessen, dass ich dort nur selten (max. 2-4 Tage im Monat) bin? Ich würde diese Kosten gern von der Steuer absetzen, fürchte aber, dass das nicht geht, weil ich mich dazu hätte anmelden müssen. Weiß wer Rat bzw. Info? Danke.

  • Es ist nicht so ganz verständlich, worauf die Frage abzielt.


    Eine fiktive Zweitwohnsitzsteuer, die mangels Anmeldung als Zweitwohnsitz gar nicht angefallen ist, trotzdem absetzen? Das geht natürlich nicht.


    Zweitwohnsitzsteuer vermeiden, indem kein Zweitwohnsitz angemeldet wird? Das machst du doch jetzt schon.


    Die Wohnung aus irgend einem Grund als Zweitwohnsitz anmelden und dann künftig Zweitwohnsitzsteuer zahlen? Wofür soll das gut sein?

  • Hallo und danke für Deine Antwort. Das habe ich vermutlich missverständlich formuliert: mein Partner und ich haben die Wohnung gemietet. Aufgrund privater Umstände bin ich nicht mit eingezogen. Ab und an „besuche“ ich ihn, habe aber kein Mobiliar/ Zeug von mir dort. Die Frage ist nun, ob ich meine Kosten des letzten Jahres für doppelte Haushaltsführung dennoch steuerlich geltend machen kann. Oder ob das insofern nicht geht, als dass ich dort gemeldet sein müsste mit Zweitwohnsitz. Ich hoffe, es ist nun etwas verständlicher.

  • Ich poste hier, da ich im Unklaren darüber bin, wie und ob ich den monatlichen Mietanteil für die Wohnung nahe meinem Arbeitsplatz, die ich mit meinem Partner angemietet habe, steuerlich absetzen kann.

    Ich würde da in erster Linie mal an doppelte Haushaltführung denken.

    Im Dez. 22 haben mein Partner und ich eine Wohnung nahe unser beider Arbeitsort angemietet. Er ist eingezogen, ich (aus privaten Gründen) nicht. Mein Lebensmittelpunkt - von dem aus ich auch überwiegend arbeite - war vor dieser Anmietung und ist immer noch ca. 100 km entfernt.

    Ich zahle meinem Partner aber die Hälfte der Miete.

    Ist das denn auch alles schön geschrieben oder geschieht das mehr oder minder auf Vertrauensbasis?


    Eine doppelte Haushaltsführung kann eine ganz erhebliche Steuerersparnis mit sich bringen, allerdings möchte das Finanzamt selbige auch nachvollziehen können. Diesbezüglich sind Unterlagen hilfreich.


    Steuerliche Sachverhalte zu gestalten geht für die Zukunft immer sehr viel leichter als für die Vergangenheit.

    Nun meine Frage: hätte ich diese angemietete Wohnung als Zweitwohnsitz anmieten müssen, selbst wenn ich kein einziges Möbelstück u. ä. hineingestellt habe? Und trotz dessen, dass ich dort nur selten (max. 2-4 Tage im Monat) bin? Ich würde diese Kosten gern von der Steuer absetzen, fürchte aber, dass das nicht geht, weil ich mich dazu hätte anmelden müssen.

    Das beispielsweise wäre vermutlich praktisch gewesen. Auch hätte ich meinem Mitbewohner das Geld vermutlich nicht gegeben, sondern es ihm überwiesen.


    Aber ich bin nicht Dein Finanzbeamter. Mich brauchst Du nicht zu überzeugen, wohl aber ihn.

  • Hallo Achim, danke für Deine Antwort. Es gibt einen Mietvertrag, in dem auch ich stehe. Meinem Partner überweise ich monatlich die Hälfte der Kosten, das lässt sich also nachweisen. Dass keinerlei Möbel von mir, sondern nur seine in der Wohnung stehen, auch.

    Ich bin wirklich unsicher, ob dies als doppelte Haushaltsführung geltend zu machen, schwierig ist, da ich dort ja nicht gemeldet bin (denn ich bin nur max. 2-4 Tage pro Monat dort). Es nicht geltend zu machen, würde vermutlich bei den Einwohnermeldeämtern „schlafende Hunde“ nicht wecken, finanziell allerdings ein Verlust. Und aufgrund meines Partners müssen wir die Wohnung noch halten… :(

  • KaMaKi:

    Du bist zu spät dran mit Deiner Überlegung. Ich weiß, daß man in einer solchen Situation prinzipiell eine doppelte Haushaltsführung angeben kann, was bedeutet, daß man alle Kosten, die man am Zweitwohnsitz hat, steuerlich angeben kann. Wie das genau geht (und bei der Steuer kommt es ja sehr aufs Detail an!), weiß nicht nicht (und recherchiere ich auch nicht, weil ich selbst das so genau nicht zu wissen brauche).


    Generell gilt: Wenn man irgendwas bei der Steuer angeben will, plant man das besser vorher. Wenn dann nämlich irgendwelche Details zu beachten sind, kann man die zu diesem Zeitpunkt noch gestalten. Das könnte in Deinem Fall die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt sein. Vielleicht ist die erforderlich? Könnte sein, daß dann Zweitwohnungssteuer anfällt, die den Steuereffekt wieder mindert. Man muß sich das mit spitzem Bleistift durchrechnen, tut das aber sinnvollerweise vorher.


    Wenn Du nur 2 bis 4 Tage im Monat in die Firma mußt, kann man 100 km einen Weg ja auch fahren. Wie zählt das steuerlich? Als Weg zum Arbeitsplatz (bringt relativ wenig) oder als Dienstreise (zählt deutlich mehr)? Ich weiß es nicht, ist aber auch Deine Steuer.