Schenkung an Nicht-Familienmitglieder - Schenkungsrückforderung vermeiden

  • Ich möchte dem Sohn meiner Lebensgefährtin und seiner zukünftigen Frau zur Hochzeit ein Finanzamt-konformes Geschenk machen.

    Aus gesundheitlichen Gründen besteht meinerseits durchaus die Möglichkeit einer Heimunterbringung innerhalb der nächsten 10 Jahre.

    Wie kann ich für den Ernstfall eine Schenkungsrückforderung durch das Sozialamt vermeiden?

    Wäre das Bezahlen von Rechnungen im Zusammenhang mit der Hochzeit eine Möglichkeit?

  • Ich möchte dem Sohn meiner Lebensgefährtin und seiner zukünftigen Frau zur Hochzeit ein Finanzamt-konformes Geschenk machen.

    Aus gesundheitlichen Gründen besteht meinerseits durchaus die Möglichkeit einer Heimunterbringung innerhalb der nächsten 10 Jahre.

    Wie kann ich für den Ernstfall eine Schenkungsrückforderung durch das Sozialamt vermeiden?

    Wäre das Bezahlen von Rechnungen im Zusammenhang mit der Hochzeit eine Möglichkeit?

    Hallo FT-Alias,

    aus meiner laienhaften Sicht wäre das durchaus eine Möglichkeit, wenn gewisse Formalitäten beachtet werden.

    Zunächst sollten Sie gegenüber Dritten, z. B. dem Restaurant, direkt als Rechnungsempfänger auftreten. Und natürlich das Hotel im Falle von Übernachtungskosten auswärtiger Gäste.


    Außer Restaurant und ggf. Hotel könnten dafür z. B. der Hochzeitsfotograf und der Brautmodenladen in Frage kommen. Das Brautkleid mit aussuchen helfen, das sollten Sie sich natürlich nicht antun ;)


    Ob das genügt? Ich hoffe es, kann es aber nicht versprechen. Aber wir beide sind ja hier nicht alleine.


    Gruß

    Alexis

    Arbeit macht Spaß. Aber wer kann schon Spaß vertragen?





  • Was ja auch immer geht ist ja Bargeld.


    Wenn du das Geld aus der Wand gezogen hast wird es schwer nachzuweisen sein wo und wann du das ausgegeben hast.

    Liest sich fast so, als hättest du ein Problem mit dem angedachten Hochzeitsgeschenk.

    Oder kennst du vielleicht sogar die Brautmutter, und das zur Genüge? 8)

    Arbeit macht Spaß. Aber wer kann schon Spaß vertragen?





  • Was ja auch immer geht ist ja Bargeld.

    Steuerlich ist das bei braven Bürgern natürlich kein Unterschied.


    Restaurant bestellen und bezahlen ist sicherlich ein sehr guter Tipp. Für wen sollte das den ein Geschenk sein? Für die Braut? Bräutigam? Eltern der Braut? Jeden Teilnehmer?

  • Steuerlich ist das bei braven Bürgern natürlich kein Unterschied.


    Restaurant bestellen und bezahlen ist sicherlich ein sehr guter Tipp. Für wen sollte das den ein Geschenk sein? Für die Braut? Bräutigam? Eltern der Braut? Jeden Teilnehmer?

    Die mit dem TE nicht mal um zwei Ecken verwandten Eltern der Braut wären insoweit entlastet und könnten ja an geeigneter Stelle - das muss nicht unbedingt im direkten Umfeld der Feier sein - etwas aushelfen. Mängelecken gibts ja zur Genüge.

    Arbeit macht Spaß. Aber wer kann schon Spaß vertragen?





  • Bei Bargeld hast Du ja auch die Abhebung in Deinen Kontounterlagen. Und wenn das Amt wirklich 10 Jahre zurückblättert, dann könntest Du eine Diskussion bekommen. Bei einer Sachspende hättest Du die nicht. (Ok, Abhebungen in Kleinbeträgen über ein paar Monate und Sammeln zuhause zwischen den Socken ginge auch. Aber will man mit sowas anfangen?)

  • Bei Bargeld hast Du ja auch die Abhebung in Deinen Kontounterlagen. Und wenn das Amt wirklich 10 Jahre zurückblättert, dann könntest Du eine Diskussion bekommen.

    Bei der dann was genau herauskommen soll (und wird)?


    Für Privatleute gibt es keine Archivierungspflicht für Kontoauszüge. Aus praktischen Erwägungen empfiehlt es sich, als Privatmensch Kontoauszüge vier Jahre aufzubewahren. Das deckt dann in jedem Fall die übliche Verjährungsfrist ab. Banken müssen Kontoauszüge zehn Jahre archivieren.


    Hattest Du schon mal einen Fall, in dem das Amt einen Privatmenschen die Kontoauszüge von zehn Jahren von der Bank hat abfordern lassen, also einen Fall, in dem ein Mensch, der Sozialhilfe wollte, zur Antragstellung erstmal dreistellige Euros ausgeben mußte, um Kontoauszüge nachzubestellen?


    Ich könnte mir vorstellen, daß dieser ganze Thread eine Spiegelfechterei ist.

  • Hattest Du schon mal einen Fall, in dem das Amt einen Privatmenschen die Kontoauszüge von zehn Jahren von der Bank hat abfordern lassen, also einen Fall, in dem ein Mensch, der Sozialhilfe wollte, zur Antragstellung erstmal dreistellige Euros ausgeben mußte, um Kontoauszüge nachzubestellen?

    Zumindest eine Sparte des hiesigen Sozialamtes lässt sich regelmäßig pauschal das Recht einräumen, 10 Jahre rückwirkend Auszüge bei der Bank anzufordern - und zwar auf Kosten des Antragstellers. Meiner Meinung nach ist das fehlerhaft, weil es ohne begründeten Verdacht unverhältnismäßig wäre. Es ist bei mir auch noch nie vorgekommen.


    FT-Alias hat keine Angaben zur Höhe der Schenkung gemacht. Es klang nach einigen Tausend Euro. Das kann man sicher auch aussitzen. Vielleicht gibt es gar keine Heimpflege oder erst später als in 10 Jahren. Oder sie kommt und FT-Alias ist dann dement und der Antragsteller trägt nach besten Wissen nichts ein (so ist es bei mir regelmäßig). Oder man trägt es doch ein. Und das Amt kann sich überlegen, was es dann damit macht. Wenn ich es mir aussuchen könnte, würde ich wie gesagt eine Sachschenkung vorziehen. Am besten eine, die verbraucht wird. Mir fällt noch ein Auto dazu ein.


    Es wird Foristen geben, die bei solchen Handlungen auf Basis von "wird schon gutgehen" jahrelang schlecht schlafen könnten. Man unterschreibt bei Antragstellung auch für die korrekten Angaben zu den Schenkungen. Wir haben mit § 528 BGB eine klare Regel und wenn wir hier im Forum schon keine Rechtsberatung machen, dann sollten wir noch viel weniger Unrechtsberatung machen. Es ist schon sinnvoll, sich vorher mit dem Thema zu beschäftigen. Ganz hilfreich fand ich https://kanzlei-herfurtner.de/…enkungen-durch-sozialamt/ . Keine Spiegelfechterei.

  • Zumindest eine Sparte des hiesigen Sozialamtes lässt sich regelmäßig pauschal das Recht einräumen, 10 Jahre rückwirkend Auszüge bei der Bank anzufordern - und zwar auf Kosten des Antragstellers. Meiner Meinung nach ist das fehlerhaft, weil es ohne begründeten Verdacht unverhältnismäßig wäre. Es ist bei mir auch noch nie vorgekommen.

    Es fällt mir schwer, mir das praktisch vorzustellen.

    Das Sozialamt fordert also bei der Bank (bei welcher eigentlich?) für 10 Jahre rückwirkend die Kontoauszüge an. Das sind, je nach Aktivität auf dem Konto tausende von Seiten. Und die ackern sie dann durch und wenn sie glauben, was gefunden zu haben (was eigentlich? da steht sicher nicht "Schenkung um Kohle vor dem Sozialamt in Sicherheit zu bringen" im Verwendungszweck), fordern sie es zurück?

  • 1. Alle Konten werden gemäß §24c KWG an ein zentrales Register gemeldet.

    2. Ist das Kontenabrufverfahren aus unterschuedlichsten Gründen tägliche Praxis - ca. 300.000 Mal pro Jahr

    3. Ist jede Buchung mit einem vierstelligen Purpose Code versehen über den man vorfiltern kann


    also einfach einen Kontenabruf machen, alle Umsätze zusammen tragen, nach Betrag und Purpose Code gefiltert... schon hat man nur noch die interessanten Buchungen bei denen man nachhaken kann.

  • Hattest Du schon mal einen Fall, in dem das Amt einen Privatmenschen die Kontoauszüge von zehn Jahren von der Bank hat abfordern lassen

    Zumindest eine Sparte des hiesigen Sozialamtes lässt sich regelmäßig pauschal das Recht einräumen, 10 Jahre rückwirkend Auszüge bei der Bank anzufordern - und zwar auf Kosten des Antragstellers.

    Papier ist geduldig. Hier im Rathaus kommen die Leute mit ihren anderen Aufgaben schon nicht hinterher, da ist es kaum vorstellbar, daß eine derartige Maßnahme ohne konkreten Verdacht durchgezogen wird.


    Ich heiße es nicht für gut, daß einer sein Vermögen verschenkt, damit er Sozialknete abgreifen kann. Nur in seltenen Fällen dürfte sich ein solcher Plan über 10 Jahre zurückvollziehen lassen und in vielen Fällen dürfte ein Rückzahlungsanspruch wegen Entreicherung ins Leere laufen. Also sollte man eine solche Möglichkeit nicht als realistisch darstellen.


    Man mag Vollzugsdefizite beklagen, aber sie sind nunmal unser aller Alltag.

    Meiner Meinung nach ist das fehlerhaft, weil es ohne begründeten Verdacht unverhältnismäßig wäre. Es ist bei mir auch noch nie vorgekommen.

    Das ist ja schon einmal eine Aussage.

    FT-Alias hat keine Angaben zur Höhe der Schenkung gemacht. Es klang nach einigen Tausend Euro. Das kann man sicher auch aussitzen.


    Wenn ich es mir aussuchen könnte, würde ich wie gesagt eine Sachschenkung vorziehen. Am besten eine, die verbraucht wird. Mir fällt noch ein Auto dazu ein.

    Wenn eine Geldschenkung in die Finanzierung einer Hochzeitsfeier fließen, ist diese auch verbraucht. Der Beschenkte ist dann "entreichert", wie es auf der von Dir zitierten Rechtsanwaltsseite steht.

    Man unterschreibt bei Antragstellung auch für die korrekten Angaben zu den Schenkungen. Wir haben mit § 528 BGB eine klare Regel und wenn wir hier im Forum schon keine Rechtsberatung machen, dann sollten wir noch viel weniger Unrechtsberatung machen. Es ist schon sinnvoll, sich vorher mit dem Thema zu beschäftigen. Ganz hilfreich fand ich https://kanzlei-herfurtner.de/…enkungen-durch-sozialamt/ . Keine Spiegelfechterei.

    Das nicht, aber Ansichtssache. Wir machen - wie Du richtig feststellst - hier weder Rechtsberatung, noch Unrechtsberatung, sondern jeder äußert hier als Laie seine Meinung.

  • 1. Alle Konten werden gemäß §24c KWG an ein zentrales Register gemeldet.

    2. Ist das Kontenabrufverfahren aus unterschuedlichsten Gründen tägliche Praxis - ca. 300.000 Mal pro Jahr

    3. Ist jede Buchung mit einem vierstelligen Purpose Code versehen, über den man vorfiltern kann


    also einfach einen Kontenabruf machen, alle Umsätze zusammen tragen, nach Betrag und Purpose Code gefiltert... schon hat man nur noch die interessanten Buchungen bei denen man nachhaken kann.

    Die Zahl der Kontenabrufe ist zwar in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen, aber ein solcher Abruf bestätigt im positiven Fall lediglich, daß ein Konto bei einer bestimmten Bank besteht. Noch (?) werden dabei die Umsätze nicht mitgeliefert. Und selbst, wenn das in der Zukunft mal der Fall sein sollte: Ich jedenfalls erinnere mich nicht daran, was ich mit dem Geld gemacht habe, das ich vor etlichen Jahren von meinem Konto geholt habe.

  • Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass Umsätze abgefragt werden, sondern dass Konten abgefragt werden. Mein Vorredner spekulierte wohl, dass das Amt nicht herausfinden würde, wo sie ansetzen könnten bzw. bei welcher Bank man Umsätze finden könnte.


    Zitat: "Das Sozialamt fordert also bei der Bank (bei welcher eigentlich?) für 10 Jahre rückwirkend die Kontoauszüge an. "

  • Was ist Ansichtssache? Bewusste Falschangaben in Anträgen für Sozialleistungen sind https://dejure.org/gesetze/StGB/263 . In die Richtung sollten wir hier wirklich nicht beraten. (Allein schon damit sie uns nicht wegen Beihilfe drankriegen können...)

    Es ist Ansichtsache, ob man wegen einer Anfrage in einem Forum den Teufel an die Wand malen muß oder nicht. Du bist dieser Ansicht, ich bin der gegenteiligen Ansicht.

  • Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass Umsätze abgefragt werden, sondern dass Konten abgefragt werden. ... "

    Das Verfahren ist hier beschrieben. Alle in Deutschland geführten Bankkonten sind beim Bundeszentralamt für Steuern registriert und können von berechtigten Behörden dort abgerufen werden. Berechtigte sind im wesentlichen Steuerbehörden, Sozialbehörden, Gerichtsvollzieher und andere Vollstreckungsstellen.

  • Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass Umsätze abgefragt werden, sondern dass Konten abgefragt werden. Mein Vorredner spekulierte wohl, dass das Amt nicht herausfinden würde, wo sie ansetzen könnten bzw. bei welcher Bank man Umsätze finden könnte.


    Zitat: "Das Sozialamt fordert also bei der Bank (bei welcher eigentlich?) für 10 Jahre rückwirkend die Kontoauszüge an. "

    Ich wusste nicht, dass es diese Meldungen über die Konten gibt. Ok, darüber finden sie dann diese Info.

    Bleibt die Frage, wie sie relevante Buchungen rausfinden. Ok, über diesen Code lässt sich das eingrenzen, ab dann bleibt es aber Handarbeit und angeblich haben die doch Personalmangel. Zumindest wenn man selbst Geld will, ist das die Begründung, warum es ewig dauert ;)

    Als Teilzeit-Tagesgeldhopper schiebe ich immer wieder größere Summe zwischen meinen Konten hin und her. Da muss dann jemand in Kleinarbeit schauen, ob der Empfänger ich selbst bin oder jemand anderes...