Ich möchte dem Sohn meiner Lebensgefährtin und seiner zukünftigen Frau zur Hochzeit ein Finanzamt-konformes Geschenk machen.
Aus gesundheitlichen Gründen besteht meinerseits durchaus die Möglichkeit einer Heimunterbringung innerhalb der nächsten 10 Jahre.
Wie kann ich für den Ernstfall eine Schenkungsrückforderung durch das Sozialamt vermeiden?
Wäre das Bezahlen von Rechnungen im Zusammenhang mit der Hochzeit eine Möglichkeit?