Dienstwagen als Pauschalbetrag (KFZ Gestellung) keine 1% Regelung

  • Hallo,


    da ich zu diesem Thema nicht wirklich was finden kann, hoffe ich hier eine Antwort zuerhalten. Es geht um folgenden Sachverhalt, mein Arbeitgeber stellt mir (Servicetechniker im Aussendienst) einen Dienstwagen zur Verfügung mit Privatnutzung. Dieser kostet mich 1% vom LP, dieses wird mir jedoch direkt vom NETTO abgezogen (ohne das vorher was auf das Brutto aufgeschlagen wurde). Es findet also keine Versteuerung vom Dienstwagen statt, weder als 1% Regelung noch nach Fahrtenbuch. Kann ich dadurch die Kosten von der Steuer absetzten bzw. die km Pauschale ansetzten?


    Wie gesagt ich habe zu diesem Thema nicht wirklich was finden können.


    Danke für eure Hilfe

  • Diese Regelung ist mir so nicht bekannt, allerdings kann man generell die 1% Regel mit der Unterscheidung von Dienst- und Privatkilometern für sich günstiger gestalten. Problem du musst ein Fahrtenbuch führen, da ist jede! Fahrt einzutragen. Bei 10 Fahrten zu 10 Kunden also jede Fahrt. Ich bin da irgendwann daran gescheitert bzw habe die Lust verloren. Es reicht nicht, früh zum ersten Kunden und abends vom letzten wieder nach Hause.

  • Wobei dann zusätzlich zur Aufzeichnung der Fahrten auch noch eine Vollkostenerfassung für das Fahrzeug erforderlich ist. Für den damit verbundenen Aufwand sind auch Arbeitgeber in der Regel nicht zu begeistern.

  • Bist du dir sicher, dass dein AG das richtig abrechnet? Wer erstellt denn die Löhne und mit welchem Programm?


    So wie du das schilderst und wie die Besteuerung erfolgt, hat dir dein AG einen PKW gegen Gehaltsverrechnung vermietet. Dass das ganze umsatzsteuerlich korrekt läuft, wage ich zu bezweifeln.

  • Wenn der Arbeitgeber die Abgaben übernimmt, lässt sich alles auf Nettolohnbasis abrechnen. Und ob der Arbeitgeber das korrekt abrechnet, muss den Arbeitnehmer nicht interessieren. Im Gegenteil, es sollte ihn nicht interessieren, denn solange er nicht bösgläubig ist, haftet er nicht. Natürlich ist klar, dass eine Abrechnung, so wie sie mitgeteilt wurde, etwas "unkonventionell" ist.

  • Wie gesagt ich kannte es so auch nicht!


    Ja das wird schon bei weitem länger als 4 Jahre praktiziert und es ist ein Konzern, daher glaube ich nicht das es nicht zulässig ist, auch wenn sehr fragwürdig. Würde dann aber heißen das ich die Kilometer absetzten kann?

  • Ich muss für meinen Dienstwagen 0,1% Nutzungsgebühr an meinen AG zahlen. Da diese beim geldwerten Vorteil angerechnet wird, beträgt dieser dann nur noch 0.9%.

    Daraus würde ich mal ableiten: Zahlt man 1% Nutzungsgebühr an den AG, müsste der geldwerte Vorteil 0 sein. Klingt fgür mich also alles logisch. Was noch bleibt ist die Versteuerung der Entferungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte. Entweder gibt es die in diesem Fall gar nicht, oder aber der AG übernimmt diese Versteuerung