Liebe Finanztip-Community,
ich habe eine Frage.
Angenommen eine Person ist 1 Jahr lang arbeitslos ohne bei der Arbeitsagentur gemeldet zu sein / Leistungen zu beziehen.
Die Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist an sich erfüllt (innerhalb der letzten 30 Monate wurde insgesamt 12 Monate lang eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgegangen).
Berechnet sich die Höhe des Arbeitslosengelds dann
- aus den 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosmeldung (d.h. in dem Fall bestünde kein Anspruch mehr) oder
- aus den 12 Monaten vor Ende des letzten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses?
Meinem Verständnis nach ist b zutreffend. Ist das korrekt so?
Danke für jede Antwort.