Hallo zusammen,
ich habe in 2023 den Wärmestromlieferanten gewechselt. Kann ich beide Stromlieferanten (meinen alten und den aktuellen) wegen der Erstattung der KWKG- und der Offshore-Umlage für den entsprechenden Zeitraum in 2023 anschreiben? Hintergrund meiner Frage: bei meinem alten Lieferanten gibt es auf der Homepage die Möglichkeit die Erstattung zu beantragen, aber wenn ich meine alte Vertragsnummer eintrage, dann bekomme ich eine entsprechende Fehlermeldung (Beim angegebenen Vertragskonto handelt es sich um keinen aktiven Vertrag.).
Danke!
Grüße
Elisabeth