Bedarfskontrollbetrag Kindesunterhalt

  • Hallo zusammen,


    mein Freund und ich sind extrem verunsichert, nachdem wir einen Rechtsanwalt mit der Berechnung des Kindesunterhaltes für seine 5 Kinder beauftragt haben. Zunächst waren darin offensichtliche Fehler enthalten, so wurde beispielsweise die Krankenversicherung vergessen einzukalkulieren, alter Wert für Mindest-Selbstbehalt usw. Das Vertrauen ist daher schon sehr angekratzt.

    Wir mussten auf diese Fehler hinweisen und diese wurden korrigiert. Allerdings sind wir noch immer überzeugt davon, dass die Berechnung noch nicht stimmt.


    Zur Info: die Ehe wurde geschieden, ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht nicht.


    Bei der Berechnung des Unterhalts wurde der Bedarfskontrollbetrag völlig ignoriert. Wir sind aber der Meinung, dass dieser berücksichtigt werden muss, solange der Mindestunterhalt nicht unterschritten wird.


    Beispiel: Der Mann verdient 4000€ (bereinigt Netto). Die Kinder 4 Stück zwischen 6 und 11 Jahren, ein weiteres Kind zwischen 12 und 17. Aufgrund der Anzahl der Kinder wird in der Tabelle um 3 Zeilen nach oben gerutscht, somit würde die Berechnung in Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle angesetzt.


    (4x607€)+710€-(5x125€ Hälfte des Kindergeldes)=2513€


    Bereinigtes Netto abzüglich berechneter Unterhalt

    4000€-2513€=1481€


    Der Bedarfskontrollbetrag von 1850€ wird deutlich unterschritten. Unserer Auffassung nach müsste daher die Berechnung erneut durchgeführt werden und zwar mit den Werten aus Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle.


    Der berechnete Unterhalt würde sich dann auf 2369€ belaufen.


    Bereinigtes Netto abzüglich dem berechneten Unterhalt wäre dann 1631€.

    Der Bedarfskontrollbetrag (1750€) wird wieder unterschritten.


    Somit sind wir der Meinung, dass der Unterhalt in Gruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle berechnet werden müsste. Der Unterhalt würde sich auf 2224€ belaufen, der Selbstbehalt läge bei 1776€. Haben wir hier einen Denkfehler?


    Die Aussagen vom Rechtsanwalt haben uns leider nicht weitergebracht und aufgrund der gemachten Fehler in der Berechnung ist das Vertrauen leider nicht gegeben.


    Wir würden uns freuen, wenn uns hierzu jemand weiterhelfen könnte!

  • Bin kein Anwalt, aber der Mann hier schon:


    Unterhalt - info-familienrecht.de
    (Letzte Aktualisierung: 20.01.2024) Als Unterhalt bezeichnet man Leistungen, aus denen jemand seine notwendigen Ausgaben finanzieren, also seinen…
    info-familienrecht.de


    Ganz unten ist ein Beispiel mit Rechenweg, allerdings noch nach einer alten Düsseldorfer Tabelle, hier müsste man die Werte natürlich anpassen.


    Nach dem Berechnungsbeispiel sollte der Rechner auf https://www.smart-rechner.de/unterhalt/rechner.php zu einem korrekten Ergebnis kommen.


    Wenn ich unter Berücksichtigung der Anmerkungen der DD Tabelle manuell rechne, dann komme ich auf einen zu zahlenden Unterhalt von 2.224 Euro, bei einem "Selbstbehalt" von 1.776 Euro.

  • Was spricht denn dagegen, eine fachkundige zweite Meinung einzuholen? Spezialisten für Familienrecht gibt es doch überall genug.


    Bei dem geschilderten Szenario ist etwas seltsam, dass der Unterhaltsverpflichtete seine Zahlungspflicht berechnen lässt. Der normale Weg ist, dass der Unterhalt vom Gericht festgesetzt wird und ggf. auf Antrag des Unterhaltsberechtigten angepasst wird.

  • Das liegt daran, dass mit höheren Alter der Kinder der Unterhalt mehr wird. Momentan zahlt er glaube ich 115%, sollte aber nach unserer Berechnung bei 100% liegen. Gegen die Zweitmeinung spricht, dass die Anwälte in der Umgebung nicht gerne den Unterhalt berechnen und sich damit offensichtlich auch zu wenig befassen. Zum anderen hat die Berechnung beim Rechtsanwalt bereits 420 Euro gekostet, was bei einem Selbstbehalt von 1450€ doch ein beträchtlicher Betrag ist. Vom Gericht wird zudem auch erst etwas festgesetzt, wenn es zu einer Klage kommt. Momentan gibt es eine Art Festsetzung beim Jugendamt.

  • Die rechnen nichts aus. Damals hatte mein Freund den Unterhalt berechnen lassen wollen. Seine Ex ist damals gleich zum Anwalt gerannt und hat es dann berechnen lassen. Sie wollte Ehegattenunterhalt und mehr Kindesunterhalt. Bekommen hat sie dann aber weniger Kindesunterhalt und kein Ehegattenunterhalt, da bereits ein zweites Kind vom neuen Freund unterwegs war und die beiden auch schon seit mehr als zwei Jahren zusammenlebten.

    Daraufhin wurde der berechnete Unterhalt beim Jugendamt "festgesetzt".

  • Ja, manche Leute wollen im Falle einer Trennung aus 4.000 Euro netto am liebsten noch 5.000 Euro für sich und die Kinder einfordern.


    Bleibt in eurem Fall wirklich nur ein Anwalt für Familienrecht, der Mitte Februar endlich auch mal seine Software aktuell hat. Ich habe so das Gefühl, dass der jetzige Anwalt sein Geld nicht wert ist.

  • Ja wir sind sehr enttäuscht. So viele Fehler und unverständliche Erklärungen. Man geht ja hin, um unterstützt zu werden, zahlt Geld dafür und dann sowas.

    Lieben Dank für die Hilfe!

  • Das hilft zwar manchmal, aber leider nicht immer. Ich hatte mit dem Anwalt gute Erfahrungen gemacht, allerdings im Bereich Erbrecht.

    Ein weiteres Fachgebiet des Anwalts ist das Familienrecht, wobei hier bei Sorgerecht und Umgangsrecht damals schon gesagt wurde, dass wir hier nicht vertreten werden. Die Bewertungen bei Google waren eigentlich gut. Gleiches gilt für 2 weitere Anwälte, die wir damals um die Prüfung der Berechnung der Gegenseite gebeten haben. Wobei der 2. Anwalt schonmal nicht begreifen wollte, warum mein Freund den Ehegattenunterhalt "verweigerte". Der Kompromiss des Anwalts wäre damals gewesen, dafür mehr Prozent laut Düsseldorfer Tabelle zu zahlen, weil dann ginge das Geld ja an die Kinder 🤣. Er hatte nicht begriffen, dass die Ex mit neuem Freund Kind 2 erwartete und zudem bereits über 2 Jahre zusammenlebten. Wir haben dann selbst recherchiert und dem Anwalt mitgeteilt, was er zur Begründung schreiben soll. Die Gegenseite hat sich nie wieder bezüglich Ehegattenunterhalt gemeldet. Auch dieser Anwalt hat gute Bewertungen gehabt. Aber er hat unsere Interessen nicht vertreten.

    Mein Freund liebt seine Kinder und kümmert sich auch gut um sie. Er zahlt gerne was zusteht, aber nicht darüber hinaus, weil die Ex leider nie gelernt hat mit Geld umzugehen. Er würde das Geld, welches ihm zusteht, lieber selber für Ausflüge mit den Kindern verwenden.


    Die Anwaltssuche geht weiter. Aber aufgrund unserer Erfahrungen sind wir sehr vorsichtig geworden.

  • Das kenne ich. Ich musste in einer arbeitsrechtlichen Sache auch schon seitenweise für den Anwalt vorschreiben. Selbst die rechtlichen Begründungen musste ich ihm heraussuchen und vorgeben.


    Mitunter glaube ich, dass viele Schreiben nur von den einfachen Angestellten dort erstellt werden. Der Anwalt schaut nur drüber.

  • Ja, das kann gut sein. Aber selbst bei Beratungsterminen wird man oftmals nicht kompetent beraten. Man hat manchmal das Gefühl, dass wichtige Details vom Anwalt überhört oder als unwichtig abgetan werden.

  • Das kenne ich. Ich musste in einer arbeitsrechtlichen Sache auch schon seitenweise für den Anwalt vorschreiben. Selbst die rechtlichen Begründungen musste ich ihm heraussuchen und vorgeben.


    Mitunter glaube ich, dass viele Schreiben nur von den einfachen Angestellten dort erstellt werden. Der Anwalt schaut nur drüber.

    Ja, willkommen in der Kammerrepublik Deutschland.

    Könnte man theoretisch auch selbst ans Gericht schreiben, aber nö - Anwaltszwang.

    Lizenz zum Geld drucken.

    Und bevor jetzt jemand sagt, ich würde nur meckern - betrifft mich nicht, ich habe das Fach selbst studiert.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Ich würde den Anwalt wechseln, wenn der so lustlos ist, dass er nur zahlen in sein Programm reintippt und es nicht selbst merkt, wenn bestimmte Themen in seiner Software nicht enthalten sind...


    Stimmt das bereinigte Netto von 4000 €? Man kann relativ viel bereinigen, solange man in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu zahlen. Die ganzen Punkte findet man in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG.

    Und es mitnichten so, dass ein Gericht den Unterhalt festsetzen muss. Das können die beiden Elternteile komplett frei entscheiden, wie sie das handhaben wollen. Wenn es ein Gericht macht oder das Jugendamt (auf Antrag des Betreuungselternteils), dann wird es anhand der örtlich zutreffenden Leitlinien gemacht.

    Ich kenne ein Internetforum und einen Verein, wo es sehr gute Leute gibt, die privat oder ehrenamtlich zu Unterhaltsthemen beraten und das nach meinem Dafürhalten kompetent aussieht.