Hallo zusammen,
mein Freund und ich sind extrem verunsichert, nachdem wir einen Rechtsanwalt mit der Berechnung des Kindesunterhaltes für seine 5 Kinder beauftragt haben. Zunächst waren darin offensichtliche Fehler enthalten, so wurde beispielsweise die Krankenversicherung vergessen einzukalkulieren, alter Wert für Mindest-Selbstbehalt usw. Das Vertrauen ist daher schon sehr angekratzt.
Wir mussten auf diese Fehler hinweisen und diese wurden korrigiert. Allerdings sind wir noch immer überzeugt davon, dass die Berechnung noch nicht stimmt.
Zur Info: die Ehe wurde geschieden, ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht nicht.
Bei der Berechnung des Unterhalts wurde der Bedarfskontrollbetrag völlig ignoriert. Wir sind aber der Meinung, dass dieser berücksichtigt werden muss, solange der Mindestunterhalt nicht unterschritten wird.
Beispiel: Der Mann verdient 4000€ (bereinigt Netto). Die Kinder 4 Stück zwischen 6 und 11 Jahren, ein weiteres Kind zwischen 12 und 17. Aufgrund der Anzahl der Kinder wird in der Tabelle um 3 Zeilen nach oben gerutscht, somit würde die Berechnung in Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle angesetzt.
(4x607€)+710€-(5x125€ Hälfte des Kindergeldes)=2513€
Bereinigtes Netto abzüglich berechneter Unterhalt
4000€-2513€=1481€
Der Bedarfskontrollbetrag von 1850€ wird deutlich unterschritten. Unserer Auffassung nach müsste daher die Berechnung erneut durchgeführt werden und zwar mit den Werten aus Zeile 2 der Düsseldorfer Tabelle.
Der berechnete Unterhalt würde sich dann auf 2369€ belaufen.
Bereinigtes Netto abzüglich dem berechneten Unterhalt wäre dann 1631€.
Der Bedarfskontrollbetrag (1750€) wird wieder unterschritten.
Somit sind wir der Meinung, dass der Unterhalt in Gruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle berechnet werden müsste. Der Unterhalt würde sich auf 2224€ belaufen, der Selbstbehalt läge bei 1776€. Haben wir hier einen Denkfehler?
Die Aussagen vom Rechtsanwalt haben uns leider nicht weitergebracht und aufgrund der gemachten Fehler in der Berechnung ist das Vertrauen leider nicht gegeben.
Wir würden uns freuen, wenn uns hierzu jemand weiterhelfen könnte!