Sparplan für erwachsene Kinder

  • Hallo und zusammen,

    bin total neu im Fach. Ich beabsichtige Depotkonten für meine beiden erwachsenen Kinder (30,35) anzulegen und monatlich pro Kind über einen längeren Zeitraum (10-15 Jahre) 200€ in Fondsform anzusparen.

    Habe ein Angebot meiner Bank für einen UniGlobal net. Andererseits liebäugele ich mit einem MSCI World Fond o.ä. bei ING, Comdirect etc. Ist es schwierig für erwachsene Kinder ein Depot dort anzulegen ? Wie gehe ich am Besten vor ? Danke =O

  • Wenn die Depots auf deinen Namen laufen und die volljährigen Kindern wirtschaftlich berechtigt sein sollen, ist das praktisch unmöglich. Das wird kaum eine Bank machen. Aber du kannst den Kindern natürlich jeden Monat 200 € geben, die sie selbst anlegen. Oder du legst an und schenkst den Kindern später irgendwann das über die Jahre angesammelte Guthaben.

  • Moin Gomera23 ,


    Willkommen im Finanztip Forum.


    Gut das du dich um deine Finanzen und die deiner Kinder selber kümmern möchtest.


    Das wichtigste bei langfristigen Investitionen sind geringen Kosten. Deswegen auf kostengünstige Produkte( breitstreuende Welt-Aktien ETFs) setzen und ein günstiges Online Depot verwenden,


    Für deine erwachsenen Kinder kannst du kein Depot aufmachen und dieses mittels ETF-Sparplan befüllen. Du kannst aber selber die ETFs kaufen und diese dann an deine Kinder mittels Wertpapierübertrag in deren eigenes Depot übertragen und schenken.

    Innerhalb der steuerlichen Freigrenze von 400000€ alle 10 Jahre fällt auch keine Schenkungssteuer an.


    Viel Erfolg bei deinen Finanzentscheidungen.

  • Du kannst aber selber die ETFs kaufen und diese dann an deine Kinder mittels Wertpapierübertrag in deren eigenes Depot übertragen und schenken.

    Innerhalb der steuerlichen Freigrenze von 400000€ alle 10 Jahre fällt auch keine Schenkungssteuer an.

    Du musst aber aufpassen, den Depotübertrag so zu vollziehen, dass er nicht als Verkauf/Neukauf gewertet und steuerpflichtig wird. McProfit hat große Erfahrung im Verschenken von Vermögen … vielleicht kann er noch was dazu schreiben. Denkbar wären m. E. auch Depots im Namen der Kinder, von denen sie (wenn man das regeln will) einen bestimmten Zeitraum nichts verkaufen können ohne Deine Zustimmung.

  • Hallo Forumsfreund Gomera23

    Wenn mich schon @TamInvest persönlich erwähnt, dann muss ich natürlich auch meinen Kommentar abgeben wenn es um das Thema SCHENKUNGEN zu Lebzeiten geht.

    Im Grunde genommen haben die bisherigen Schreiber schon das Wichtigste gesagt.

    Bei mir ist es lediglich so, dass ich altersbedingt und vermögensbedingt diverse Vermögensübertragungen an Kinder und Exehefrauen und nahestehende Angehörige schon gemacht habe und in der Praxis festgestellt habe, dass der Teufel im Detail steckt.

    Am Einfachsten sind klassische Schenkungen von klar definierten Beträgen.

    Also eine Geldüberweisung von Konto zu Konto ist steuerlich kein Problem.

    Eine Depotübertragung an einem festen Tag zum Tageskurs ist auch kein Problem.

    Wichtig ist, dass unbedingt angeklickt wird dass der TAGESKURS gilt und nicht der Kaufkurs.

    Sonst müssen die Beschenkten die Steuer für die Kursgewinne des Schenkers zahlen.

    Schwieriger sind Schenkungen mit unklarem Wert, z.B. Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen oder nicht börsennotierte Aktien.

    Das ist bei Deiner Frage jedoch nicht entstanden.

    Schenkungen an Kinder sind mit 400.000 Euro pro Kind alle 10 Jahre steuerfrei, an Ehefrauen beträgt der Betrag 500.000 Euro pro Ehefrau bzw. Ex-Ehefrau.

    Wichtig ist dass die Schenkung während der Ehe gemacht wird,.

    Vor der Hochzeit gelten nur 20.000 und

    NACH der Scheidung ebenfalls nur 20.000 Freibetrag.

    Wenn man eine Schenkung macht um Schenkungsssteuer oder spätere Erbschaftssteuer zu sparen, aber als SCHENKER die Erträge weiterhin behalten möchte, kann man das mit Nießbrauch machen.

    Dann bekommt der Schenker weiterhin die Erträge, bei Immobilien die Miete und bei Aktien die Dividende.

    Bei Aktien muss jedoch mit der Bank vereinbart werden, dass Änderungen beim Depotbestand nur gemeinsam gemacht werden können.

    Ich habe mit Schenkungen mit Nießbrauch gute Erfahrungen gemacht.

    Allerdings ist bei mir die Anzahl der nahestehenden Personen auch etwas größer und schwieriger, so dass bei mir ein besonders großes Interesse war, Vermögensverteilungen noch zu Lebzeiten zu machen um späteren Streit zu umgehen.

    Durch die Möglichkeit des NIeßbrauch ist das gut möglich.

    Falls noch Fragen zu Besonderheiten bei Schenkungen von Immobilien bestehen, einfach melden. Ach das steckt der Teufel im Detail.

    Viel Erfolg wünscht McProfit

  • Frage an McProfit:


    Wir sind am überlegen ein Dopot, welches nur auf dem Namen meines Mannes "läuft" auf unserer beiden Namen umschreiben zu lassen.

    Wegen Erbschafts/Freibeträge Gründe.


    Unser Banker hat abgeraten, (es sind viele Altbestände im Depot)

    Wir könnten eventuell sehr hohe steuerliche Nachteile bekommen. Ist diese Aussage richtig, oder bräuchte auch nur der TAGESKURS angeklickt werden.


    Dankeschön

  • Das Depot vom Mann auf das Ehepaar umzuschreiben, sollte eine Schenkung in Höhe des halben Depotwertes sein. Ist das >500k fällt Schenkungssteuer an. Ist das <500k reduziert sich der Freibetrag für die nächsten 10 Jahre.


    Über die Doppelbesteuerung zwischen Erbschaftssteuer und Ertragssteuer haben wir z.B. hier - Finanztip Forum - diskutiert.


    Als weiterer Punkt ist ggf. zu beachten: Altbestände sind bis zu einem Gewinn von 100k steuerfrei. Dieser Betrag gilt pro Person. Wenn der Mann höhere Altgewinne hat, kann es sich also gut lohnen, wenn er einen Bestand mit 100k Gewinn an Dich verschenkt und Du diesen Gewinn steuerfrei realisierst.


    Aber auch hier gilt, dass der Freibetrag mit dem Ableben einer Person verfällt. Also sollte man ihn auch ggf. zeitnah nutzen, wenn er überschritten wird.

  • Hallo

    Denke ich muss mich anders "ausdrücken"

    Jetzt wäre eine Umschreibung/ Schenkung

    an mich (halber Depotwert)

    eine reine Vorsorge, dass bei einem Erbfall (Ableben) der Freibetrag in Höhe von 500k

    nicht ausreicht, und dann Erbschaftssteuer anfallen würde.


    Weil noch andere Vermögen auf den Namen von meinem Mann vorhanden sind.

    Die ich gegebenenfalls erben würde.


    AKTUELL geht es mir jetzt um die Frage

    Ob bei diesem Vorgang ( Depot auf 2 Namen) jetzt Kapitalerträge anfallen?


    Danke

  • AKTUELL geht es mir jetzt um die Frage

    Ob bei diesem Vorgang ( Depot auf 2 Namen) jetzt Kapitalerträge anfallen?

    M. E. nicht. Es werden keine Gewinne realisiert und es sind keine Gewinne zu versteuern.


    Etwas anderes wäre es, wenn Du ein neues Depot eröffnest und Bestände mit Tageskurs übertragen/geschenkt werden. Das sollte als Verkauf+Kauf betrachtet werden und damit als Gewinnrealisierung.

  • Hallo zusammen

    Ich habe vermutlich die Frage auch nicht ganz richtig verstanden, daher auch von mir nur ein grundsätzlicher Kommentar

    Wenn man ein Depot ganz oder teilweise auf jemand anders überträgt, ist es normalerweise immer eine Schenkung

    Egal, ob der Beschenkte die Ehefrau ist,

    der Ehemann, Kinder, oder andere Personen.

    Üblicherweise erfolgt die Schenkung zum aktuellen Tageskurs am Tag der Schenkung. Falls bis zu diesem Tag beim Schenker Kursgewinne aufgelaufen sind, muss er diese wie bei einem Verkauf versteuern.

    will er das vermeiden dann muss man beim Übertrag ankreuzen, dass die Aktien zum Einkaufskurs übertragen werden und bei einem künftigen Verkauf der Beschenkte auch den Kursgewinn des Schenkers versteuert.

    Das ist aber eher die Ausnahme.

    Wenn Altbestände an Aktien verschenkt werden, also vor 2009, dann sind die Kursgewinne für den Schenker steuerfrei,

    der beschenkte muss jedoch künftig auf seine Kursgewinn Steuer zahlen, weil für ihn der SchenkungsTag als Kauftag gilt.

    Die Schenkungssteuer selbst ist sehr unterschiedlich und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum beschenkten.

    Da gibt es steuerfreie Freibeträge zwischen 20.000 € bei fremden Personen bis hin zu 500.000 € für den Ehepartner.

    Bei meinen zahlreichen Schenkungen in den letzten Jahrzehnten hat alles problemlos geklappt.

    wegen den relativ hohen Beträgen habe ich mir oft ein Nießbrauchrecht vorbehalten.

    D.h. ich bekomme zu meinen Lebzeiten die Erträge des Depots.

    Das ist aber ein anderes Thema und war hier nicht gefragt.

    Gutes Gelingen wünscht McProfit