Grundbuchbereinigung

  • Hallo,

    das Grundbuch Amt hat relativ schnell (3 Monate) den Übertrag vom Vorbesitzer auf mich erledigt.

    Inhaltlich stehen aber neben dem betreffenden Grundstück auch noch alte Grundstücksgeschäfte des Vorbesitzers.
    (Verkauf, Garten + andere 2 Grundstücke)

    Was geht mich das an? Verwirrt nur.


    Der Notar meinte, das könne man durch eine ?Grundbuchbereinigung? Sauber gestalten.
    Die Rechtspflegerin beim Grundbuchamt ist natürlich nicht begeistert.

    Was sind Eure Erfahrungen?

  • Ich weiß nicht, in welchem Bundesland dein Grundstück liegt.

    Aber Besitzstandsübergange im Laufe der Zeit verbleiben doch aus Gründen der Nachvollziehbarkeit im Grundbuch sichtbar, oder nicht?


    Meines Wissens nach kannst du z.B. nicht mehr genutzte Grundschulden, obsolet gewordene Wegerechte etc. löschen lassen.

    Sämtlich meine Beiträge geben ausschließlich meine Meinung wieder und stellen ausdrücklich keine Beratung in Finanz- oder steuerrechtlichen Fragen dar.

  • Aber Besitzstandsübergange im Laufe der Zeit verbleiben doch aus Gründen der Nachvollziehbarkeit im Grundbuch sichtbar, oder nicht?

    Es geht, um Grundstücke, die NICHTS mit meinem Übergang zu tun haben.

    Alte Grundstücksgeschäfte des Vorbesitzers. (Verkauf eines Garten + andere 2 andere Grundstücke)

  • Vielleicht wurde das Flurstück irgendwann mal geteilt und dann schrittweise verkauft und Du hast nun den "Rest" des "Ursprungs" gekauft?

    Mehrere getrennte Flurstücke können auch ein Grundstück bilden, stehen dann auf einem Grundbuchblatt und Du hast nun das letzte Flurstück des Grundstücks gekauft?

    Hast du denn nicht vor Kauf ins Grundbuch geschaut?

    Hast du mal den Alteigentümer dazu gefragt?


    PS: Unterstrichene Texte gelten als gelöscht. Grundbuchauszüge können mit und ohne gelöschte Inhalte herausgegeben werden.

  • Alles Nicht zutreffend.
    Das sind alles Grundstücke am andern Ende der Stadt,

  • Ich kenne aus Archiven uralte Grundsteuerkataster, wo alle Besitze eines Eigentümers innerhalb der gleichen Gemarkung / Steuergemeinde o.Ä. auf einem Blatt standen, auch wenn diese räumlich nicht in unmittelbarem Zusammenhang standen. Bei Teilverkäufen an einen neuen Eigentümer wurden die übertragenen Grundstücke dann oft separat auf einem neuen Blatt geführt.


    Ich weiß nicht, ob das im Grundbuch deines Bundeslandes ähnlich vorgefallen ist. Um eine Aufteilung auf ein separates Blatt könntest du aber beim zuständigen Amt ersuchen.

    Sämtlich meine Beiträge geben ausschließlich meine Meinung wieder und stellen ausdrücklich keine Beratung in Finanz- oder steuerrechtlichen Fragen dar.

  • Bei ganz alten Grundbuchblättern, die noch nicht digitalisiert sind, ist das halt so. Teilweise sind die Blätter sogar noch handschriftlich geführt.


    Abheften und ignorieren. Oder bereinigen lassen und zahlen.

  • Ich verstehe das Problem nicht so ganz. Ich würde das wohl auch ignorieren und einfach so lassen, wenn es nicht einen konkreten Grund gibt, warum das da raus soll (abseits von „sieht ohne besser aus“).