Freistellungsbetrag

  • Liebe Finanztip Community,

    ich habe folgende Frage:

    Ich habe Anfang des Jahres mein Depot von DAB BNP Paribas zu ING gewechselt. Dabei habe ich keine ETF verkauft.

    Von DAB BNP Paribas habe ich eben noch eine Steuerliche Information zum 9.2.24 (Auflösungstag ) per Brief-Post erhalten. Darin steht, dass mein Freistellungsbetrag (1000€) verbraucht sei. Wie kann es sein, dass Anfang Februar der Freistellungsbetrag schon aufgebraucht ist?

    Für Antworten bin ich sehr dankbar.

  • Nun bemerke ich, dass ich für 2024 zu viel Freibetrag beantragt habe und über die 1000€ geraten bin. Kann ING das korrigieren und die Dividenden neu berechnen?

  • Nun bemerke ich, dass ich für 2024 zu viel Freibetrag beantragt habe und über die 1000€ geraten bin.


    Dies kannst/solltest du mit einer vollständig ausgefüllten Anlage KAP mit der Steuererklärung für 2024 wieder gerade biegen.

    Das Finanzamt schimpft dann in dem Steuerbescheid, glaube ich, ein wenig! :)

    Genau so, wie es immer ein wenig schimpft, wenn man den Freibetrag nicht voll ausgeschöpft hat.

    berghaus 20.02.24

  • Hallo BruceMillis

    Ein bereits 'genutzter' FSA kann nicht mehr durch die Bank minimiert werden.

    Dies kannst/solltest du mit einer vollständig ausgefüllten Anlage KAP mit der Steuererklärung für 2024 wieder gerade biegen.

    Gruß Thomas

    Hallo Thomas, ich sitze gerade über der Steuererklärung. Kannst du mir genauer sagen, wie ich das nun gerade biegen kann?

  • Ich sitze gerade über der Steuererklärung. Kannst du mir genauer sagen, wie ich das nun gerade biegen kann?

    Es ist etwas unübersichtlich, wenn man einen Faden nach einem Jahr wieder aufnimmt.


    Im Vorvorjahr hattest Du zu viel Kapitalerträge freistellen lassen. Die freigestellten Volumina werden mit Deiner Steuer-ID (also eindeutig identifizierbar) ans Finanzamt gemeldet, wohingegen die Kapitalertragsteuer sonst anonym abgeführt wird.


    Wenn einer zu viel Kapitalerträge hat freistellen lassen, tut er wohl daran, im Rahmen seiner Steuererklärung die Anlage KAP auszufüllen, also die Kapitalerträge zu erklären. Das Finanzamt rechnet dann die Steuer aus, verlangt die Steuer für unversteuerte Kapitalerträge nach und gibt einem in den Erläuterungen möglicherweise den Hinweis, daß man seine Freistellungsaufträge korrigieren möge. Damit ist das erledigt.


    An sich hätte man von Dir erwarten können, daß Du im letzten Jahr schon, als man Dich auf Deinen Fehler hingewiesen hat, den oder die Freistellungsaufträge korrigiert hast.


    Hast Du das erledigt?


    Ärger gibt es, wenn Du mehr Kapitalerträge freistellen läßt, als der Sparerfreibetrag hergibt, und Dir dann die Anlage KAP sparst. Das gibt zumindest eine Rückfrage ggf. mit der Aufforderung, die Kapitalerträge nachzuerklären.

  • Hallo BruceMillis

    Du hast sicherlich die jeweiligen Steuermitteilungen der BNP Paribas, der ING und ggf von weiteren Banken/Depots für das Jahr 2024 zwischenzeitlich vorliegen. In diesen sind die jeweiligen Felder zur Eintragung in der Anlage Kap für die Steuererklärung für das 2024 eindeutig benannt. In die Felder also die summieren Werte der Steuermitteilungen eintragen.

    Gruß Thomas

  • Seit Jahren benutze ich für mich und als Hilfestellung für meine Kinder (zwischen 24 und 57 Jahre alt) für deren Steuererklärung eine Tabelle, die ich nicht jedes Jahr am PC neu schreibe, sondern Jahr für Jahr handschriftlich mit den Daten der Steuerbescheinigungen der Banken ausfülle:

    Möchte man die angerechnete ausländische berücksichtigt haben, muss man die Anlage AUS ausfüllen. Dafür habe ich folgende Tabelle:


    Die Daten dafür findet man in den Erträgnisaufstellungen der Banken.

    Gebraucht wird aus der Tabelle nur pro Aktie das Land, die Dividende und die angerechnete ausländische Steuer.
    Wurden für eine Aktie z.B. 4 mal im Jahr Dividenden gezahlt, zähle ich die Werte zusammen.

    Die Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen findet man nicht immer ganz leicht, meistens erst ab Ende März im online-account.

    Gehören zwei Banken wie z.B. Consors und DAB (smartbroker) zu einer übergeordneten Bank (hier BNB paribas) dauert es noch länger und die Ergebnisse der Depots werden zusammengefasst.
    Ab und zu ändern sich die Nummern der Zeilen in den Steueranlagen.
    Da fällt mir gerade auf, dass in der oberen Tabelle die Zeile 8 fehlt für die Eintragung der 'Gewinne aus Aktienverkäufen'. Diese sind in der Zeile 7 enthalten.(kam bei mir 2023 nicht vor)

    berghaus 21.04.25

  • Deshalb hier noch ein Beispiel aus meinen Betreuungen:

    Letzteres ist gelungen!
    Sofern die Ehefrau Kapitalerträge hat, muss für sie eine eigene KAP und AUS ausgefüllt werden.

    berghaus 21.04.25

  • Seit Jahren benutze ich ... eine Tabelle, die ich nicht jedes Jahr am PC neu schreibe, sondern Jahr für Jahr handschriftlich mit den Daten der Steuerbescheinigungen der Banken ausfülle:

    Jedem Tierchen sein Pläsierchen. Ich habe eine solche Tabelle auch, rechne aber nicht selber, sondern lasse Excel das machen. Für die Steuer brauche ich sie nicht, das ist ja das Schöne an der Abgeltungsteuer.

    Möchte man die angerechnete ausländische berücksichtigt haben, muss man die Anlage AUS ausfüllen. Dafür habe ich folgende Tabelle:

    Auch diese brauche ich nicht für die Steuererklärung.


    Ich brauche keine Anlage KAP, ich brauche keine Anlage AUS. Selbst dann, wenn ich die Anlage KAP ausfüllen müßte, würde ich die Anlage AUS nicht brauchen, da man anzurechnende ausländische Steuer einfacher ausländischer Einkünfte (und andere habe ich nicht) in der Anlage KAP angeben kann.

  • Es ging hier ja darum, dass bei BruceMillis, wie auch bei mir schon, zuviel, d.h.über den zulässigen Betrag hinaus Freistellungen erfolgt sind, z.B. weil es auf einmal doch wieder Zinsen gab, wo es vorher lange keine mehr gab. Sodann ist bei einer Überschreitung gleich am Jahresanfang bei der Banks nicht mehr zu ändern.

    Und auch dann, wenn man die Freistellungen nicht ausgeschöpft hat, muss man sämtliche Erträge im KAP angeben.

    Des weiteren gibt es Leute, die nicht so viel verdienen, z.B. auch Studenten, bei denen die Günstigerprüfung zeigt, dass der persönliche Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungssteuer.

    Wenn diese zufällig exorbitante Gewinne aus Aktien- oder sogar ETF-verkäufen haben, können diese m.E. Jahr für Jahr etwa bis zu 13.000 € von jeglicher Steuer befreit werden, wenn sonst keine Einkünfte vorhanden sind.

    Mit Exel umgehen kann auch nicht jeder und die Zahlen aus den Steuerbescheiden muss man auch da erst mal eintragen.

    Ich kann mir vorstellen, dass ein Steuerberater die paar Zahlen mal eben zusammenzählt, auf einem Zettel notiert und Dank seines Wissens an der richtigen Stelle in KAP und AUS einträgt.

    Ob man auf die Anlage AUS verzichten kann, da bin ich mir nicht sicher.
    Verzichten könnte man ev. auf die Erstattung der z.B. 17,85 € 'angerechnete ausländische Steuer', weil es etwas Mühe macht, die manchmal vierteljährig anfallenden Werte aus der Erträgnisaufstellung herauszusuchen und zusammenzurechnen.
    Die bekommt der 'Student' sowieso nicht wieder, wenn er bei null (0) Einkommensteuer angelangt ist. :)

    berghaus 21.04.25

  • Es ging hier ja darum, dass bei BruceMillis, wie auch bei mir schon, zuviel, d.h.über den zulässigen Betrag hinaus Freistellungen erfolgt sind.

    Sowas macht man ja auch nicht! Ein braver Steuerbürger achtet darauf, daß die Summe der Freistellungsaufträge, die er erteilt, nicht über dem Sparerfreibetrag ist.

    Und auch dann, wenn man die Freistellungen nicht ausgeschöpft hat, muss man sämtliche Erträge im KAP angeben.

    Müssen muß man nicht. Man kann möglicherweise.

    Des weiteren gibt es Leute, die nicht so viel verdienen, z.B. auch Studenten, bei denen die Günstigerprüfung zeigt, dass der persönliche Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungssteuer.

    Auch das ist Option. Das kann man, muß es aber nicht.

    Wenn diese zufällig exorbitante Gewinne aus Aktien- oder sogar ETF-Verkäufen haben, können diese m.E. Jahr für Jahr etwa bis zu 13.000 € von jeglicher Steuer befreit werden, wenn sonst keine Einkünfte vorhanden sind.

    Die Kalkulation geht anders, wie ich schon mehrfach erläutert habe. Die Günstigerprüfung rechnet sich bis zu einem Mehrfachen (!) des von Dir angegebenen Wertes.

    Ich kann mir vorstellen, dass ein Steuerberater die paar Zahlen mal eben zusammenzählt, auf einem Zettel notiert und Dank seines Wissens an der richtigen Stelle in KAP und AUS einträgt.

    Ich wiederhole mich: Die anrechenbare ausländische Quellensteuer kommt auf die Anlage KAP, und zwar ins Feld 283/483.