Hallo liebes Forum, ich habe mal eine Frage. Ich möchte jetzt gerne meine Steuererklärung für 2023 machen und habe mich schon soweit informiert, dass ich Beerdigungskosten auch von der Steuer absetzen kann.
Mein Vater zu dem ich keinen Kontakt hatte (Alkoholiker, lebte die letzten Jahre im Heim) ist letztes Jahr verstorben und ich wurde vom Ordnungsamt kontaktiert, dass ich mich um die Beerdigung kümmern muss. Das habe ich dann auch getan und für die günstigste Variante knapp 3000 gezahlt.
Was ich allerdings verpasst habe war das Erbe auszuschlagen. Ich habe allerdings auch bisher keine Info bekommen, dass ich irgendwas geerbt habe, auch keine Schulden. Laut Info seiner Betreuerin hatte er nichts.
Nun hab ich wie gesagt gelesen dass ich die Beerdigungskosten von der Steuer absetzen kann, wenn sie nicht durch den Nachlass beglichen werden konnten. Muss ich dem Finanzamt nun beweisen dass ich nichts geerbt habe? Wenn ja, wie?
Besteht jetzt die Gefahr wenn ich mich an das Nachlassgericht wende, das nun doch Schulden auf mich zukommen? Dann würde ich die Beerdigunskosten außen vor lassen, bei der Steuererklärung.
Danke !