Während für die Grundsteuer B in Baden-Württemberg viele Musterschreiben für Einsprüche gegen den Messbescheid im Internet kursieren, findet man hierzu wegen der Grundsteuer A (bei der in BW kein Bodenrichtwert berücksichtigt wird, sondern stattdessen nur eine Ertragsmesszahl EMZ) fast gar nichts. Ergibt ein Einspruch gegen einen Grundsteuermessbescheid in Baden-Württemberg wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit gegen die Grundsteuer A überhaupt Sinn und welche Ansätze gibt es dann für die Begründung eines derartigen Einspruchs, der sich nicht auf falsche Zahlen in einem Einzelfall bezieht?
Einspruch gegen Grundsteuer A in Baden-Württemberg sinnvoll?
- Bertoldo
- Erledigt
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Hast du denn nun Zweifel oder nicht? Wenn du Zweifel hast, musst du die doch auch dem Finanzamt mitteilen können. Wenn du keine Zweifel hast, stellt sich die Frage, warum du Einspruch einlegen willst. Wobei der Einspruch immerhin noch kostenlos wäre, aber da der Einspruch sowieso zurückgewiesen wird, wäre das nur sinnvoll, wenn du danach auch klagen willst. Und das Prozessverfahren kostet dann deutlich mehr als die Grundsteuer, falls du damit erfolglos bleibst.