Sehr geehrte Damen und Herren,
2021 habe ich anteilig Kurzarbeitergeld bezogen, und wurde dabei von meinem Arbeitgeber nicht unterrichtet, dass bei Bezug von diesem eine Steuererklärung verpflichtend stattfinden muss und nicht optional. Nun ist die Frist für die verpflichtende schon abgelaufen, die Frist für die freiwillige jedoch nicht. Da ich zu keiner Zeit unterrichtet worden bin diese verpflichtend zu machen, ist mir nun der Schaden des Verzugs entstanden. Wer ist rechtlich gesehen in der Pflicht hier gewesen, mich darauf zu unterrichten, dass ich verpflichtend und nicht freiwillig eine Steuererklärung hätte machen müssen? Ich bin seit 12 Jahren im Arbeitsleben und musste noch nie eine machen.
Dass es bei Bezug von KUG verpflichtende Vorgaben gibt hätte ich daher nicht wissen können. Mein AG hat mich darauf nicht hingewiesen, dass ich pünktlich meiner Frist hätte nachgehen können gewissenhaft.
Ich bitte sehr um eine Rückmeldung mit Hinweisen auf Gesetzestexten.
Viele Grüsse
Christin Heller