Hallo zusammen,
ich war kürzlich beim Notar um diese Immobilie nun ohne anfallende Spekulationssteuer zu verkaufen. Als der Notar beim Vorlesen des Vertrages auf den Nachweis der Zahlung des Kaufpreises zu sprechen kam, meinte dieser, es reichte aufgrund einer weiteren Verschärfung des Geldwäschegesetzes mittlerweile nicht mehr aus, lediglich eine unterschriebene Bestätigungsmitteilung an den Notar zu senden, daß der Kaufpreis gezahlt wurde, sondern es müßte noch ein extra Nachweis in Form des Kontoauszuges über die Zahlung des Kaufpreises beigelegt werden.
Kann das hier im Forum jemand bestätigen, daß eine solche Veränderung stattgefunden hat? Und wenn ja: Welche Nachweise wären außerdem denkbar? Ich finde nämlich den Kontoauszug (oder auch nur eine Seite davon) etwas übertrieben bzw. es gefällt mir nicht, mein Privatleben z. B. durch Kontoauszüge teilweise offenzulegen. Ein Schwärzen aller anderen Buchungen empfinde ich auch nicht als sonderlich glücklich. Was sagt Ihr dazu?