Ich bin Rentnerin und habe im Jahr 2022 für ehrenamtliche Tätigkeit (Erhebungsbeauftragte Zensus) Aufwandsentschädigungen erhalten, die den Betrag von 840 Euro übersteigen, wo muss ich das in der Steuererklärung angeben?
Aufwandsentschädigung
- Kniffel
- Erledigt
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Siehe https://www.accountable.de/blog/ehrenamt-steuererklaerung/
Dort:"
Arbeitnehmer:in: Deine Aufwandsentschädigung für dein ehrenamtliches Engagement bis höchstens 840 Euro trägst du in Anlage N in Zeile 27 ein. Übersteigen deine Einnahmen den Ehrenamtsfreibetrag, wird die Differenz als Arbeitslohn in Zeile 20 der Anlage N eingetragen. Die Aufwendungen bzw. Werbungskosten deines Ehrenamts kannst du in deiner Steuererklärung in den Zeilen 31 bis 87 vermerken."
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das heißt also, ich müsste als Rentnerin noch zusätzlich eine Anlage N ausfüllen und in Zeile 20 nur die Differenz zu 840 Euro eintragen
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Ja, fast, denn in 2022 haben sich die Zeilennummern geändert: Die 840 Euro kommen in Zeile 21. Der steuerfreie Anteil muss zusätzlich in Zeile 27 erklärt werden, auch wenn er steuerfrei bleibt.
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vielen Dank für die Antworten