Guten Tag,
ist es korrekt, dass im Falle einer Insolvenz des Wertpapier-Dienstleistungsunternehmens (WpDU) meine Wertpapiere für die Verbindlichkeiten des WpDU haften, sofern die Wertpapiere in der Sammelverwahrung und nicht in der kundenbezogenen Einzelverwahrung gehalten werden?
Im voraus vielen Dank für ein Feedback.
Mike