Versteuerung Dienstwagen nach 0,002% Satz

  • Hallo Zusammen,
    im Kontext eines beruflichen Aufstiegs gibt es aktuell die Option auf einen Dienstwagen. Die Arbeitsstätte liegt vom Wohnort knapp 150km entfernt - gearbeitet wird zum Großteil projektbezogen aus dem Heimatort:

    -40% Home Office
    -60% in einem Schwesterstandort im Heimatort, welcher jedoch vertraglich nicht Arbeitsstätte ist (auch nicht sein kann). Gehandhabt wird das also quasi als Dienstreise.

    Es würde sich in diesem Fall somit die tagesgenaue Versteuerung nach 0,002% Satz anbieten. Hierbei würde durch die Regelbesteuerung nach 0,03% Methode erstmal erheblich mehr Steuer gezahlt (im Jahr im konkreten Rechenbeispiel tatsächlich um die 12.000 Euro Differenz). Diese müsste sich aber über die Einkommenssteuererklärung durch Anwendung der 0,002% Methode zurückholen lassen.


    Hier ein paar offene Rückfragen:

    -Ist der Denkansatz soweit korrekt?

    -Tatsächlich gibt es durch die projektbezogene Arbeit am Heimatort kaum Arbeitstage an der echten Arbeitsstätte - im Schnitt teilweise nur 8-10 im Jahr. Ist das ein Problem im Kontext der 0,002% Regelung, bzw. werden gesonderte Nachweise verlangt?

    -Sind Fahrten zum Schwesterstandort im Heimatort (die nach Arbeitsvertrag quasi Dienstreisen sind) steuerlich in irgendeiner Form zu berücksichtigen? Es sind ja in dem Sinne keine Fahrten zur Arbeitsstätte.


    Gruß

  • Hallo LDWTH,

    such mal nach dem Begriff "Erste Tätigkeitsstätte".

    Ich nutze zwar seit 2 Jahren keinen Firmenwagen mehr, aber bei mir war die Situation so, dass ich nur eine Handvoll Tage pro Jahr im Büro war und sonst überwiegend im HO. Ergebnis war, dass ich keine "Erste Tätigkeitsstätte" hatte und alle Fahrten Dienstreisen (ohne Versteuerung) waren.


    Lies dich da mal ein und frag evtl. auch mal beim AG nach. Die Thematik ist nicht ganz einfach und das Finanzamt versteht beim Firmenwagen leider keinen Spass.

    Gruß

    Patrick