Nebenberuflich tätig -> Steuerabgabe

  • Hallo zusammen,

    kann mir gut vorstellen, dass das Thema schon des Öfteren angesprochen wurde. Würde es dennoch gerne mal für meinen Fall ansprechen und euch um euren Rat erfragen.

    Ich bin Vollzeit tätig bei einem Automobilhersteller mit einem 35 Stunden Vertrag. Sollte mein Bruttogehalt von Relevanz sein, schreibe ich das nachträglich gerne dazu rein.

    Nun zur eigentlichen Frage. Aktuell bin ich als ehrenamtlicher IHK Prüfer tätig. mal mehr mal weniger im Einsatz, dies macht im Schnitt so 200€ monatlich aus. Nun wurde mir gesagt, dies müsste ich nicht angeben, ist das korrekt? Also, angeben im Sinne von Steuererklärung oder irgendwo pro aktiv melden. Ich bin mehr oder weniger davon ausgegangen, dass wenn man nicht mehr als 520€ monatlich bzw. 6.240€ jährlich "nebenher" verdient, man dies nicht angeben muss?

    Nun wurde ich gefragt in bestimmten Bereichen als Dozent aktiv zu werden, ebenfalls nebenberuflich. Da habe ich dann entweder unter der Woche am Abend, 4 Unterrichtseinheiten und Samstags könnten es 8-10 Unterrichtseinheiten werden. Je Unterrichtseinheit bekommt man 34€. Das wäre bei 10 Unterrichtseinheiten 340€. Nun mache ich das drei mal innerhalb des Monats dann wäre ich bei 1.020€. Aufs Jahr gerechnet, wären dies 12.240€. Da wäre nun deutlich über den 6.240€.

    Natürlich vorausgesetzt ich werde so oft eingesetzt. Letzt endlich möchte ich mich absichern bzw. abklären was passiert wenn ich die 6.240 übersteige, sofern ich mit meiner Annahme oben recht behalte.

    Wie kann man das nun am besten gestalten?! Mach ich mich für X€ selbstständig und lass es irgendwie darüber laufen. Ich hab als absoluter Laie in Sachen Steuern davon echt keinen blassen Schimmer und hoffe auf eure Unterstützung.

    Danke vorab und Grüße,

    Aqua

  • Hallo.


    Dozenten sind Lehrer.

    Selbständige Lehrer sind grundsätzlich versicherungspflichtig zur gesetzlichen Rentenversicherung.

    Es besteht eine Meldepflicht.


    § 190a SGB VI - Meldepflicht von versicherungspflichtigen... - dejure.org


    Wer in den Betriebsablauf beim Arbeitgeber integriert ist, ist eher angestellt und nicht selbständig. Was genau Phase ist, kann durch ein Statusfeststellungsverfahren geklärt werden.

  • Da unterscheiden sich unsere Einschätzungen etwas: Grundsätzlich hast du mit deiner Selbstständige-Lehrer-Tätigkeit Recht. Aber die Tätigkeit als Prüfer für eine öffentliche IHK ist m.E. genau einer der Ausnahmefälle, für die die Übungsleiterpauschale gilt. Das hat mein Finanzamt zumindest so akzeptiert… ;)


    Bezüglich der Dozententätigkeit: Was spräche dagegen, das über einen 538€-Job (merkwürdige Zahl seit 2024!) laufen zu lassen?


    Der Hauptjob bliebe doch der Vollzeitjob in der Automobilindustrie…