Guten Morgen zusammen,
vielleicht können Sie mir weiterhelfen!
Sehe ich es richtig, seit 2023 ist die Zuverdienstgrenze entfallen, quasi, wer eine entsprechende Altersrente bezieht, kann unbegrenzt dazu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Daraufhin arbeite ich momentan im vollen Umfang erst einmal bis Ende Juli 2024 weiter und beziehe zugleich eine Rente mit 99,5 Prozent. Auch beziehe ich daraufhin noch keine Betriebsrente...
Im Netz habe ich dazu recherchiert: Danach dürfte mein Monatsgehalt weiterhin mit der Steuerklasse 3 (meine Frau in Steuerklasse 5) besteuert werden, richtig?
Denn wenn also die Rente als Teilrente (max. zu 99,99 Prozent) in Anspruch genommen wird, dann ist der gleichzeitige Bezug von Rente und Verdienst möglich.
Vertrag bzw. Tarifvertrag müssten nicht geändert werden. Wenn der Verdienst dann wegfällt, kann die Vollrente beantragt / bezogen werden.
Meine Steuerberaterin ist aber der Meinung, vielleicht weil sie es noch nicht besser weiß, mich steuerlich für 2024 in die Steuerklasse 6 zu stecken, was m.E. aber falsch wäre und ich dadurch zu viel Abzüge hätte!
Danke im Voraus
Mit freundlichem Grüßen
Holger Gerlach