Hallo Zusammen,
da mein Ehepartner verstorben ist, habe ich das Riester-Depot meines Partners geerbt.
Gem. der Union Investment, gibt es nun zwei Wege, was mit dem Riester-Depot gemacht werden kann.
1. Übernahme des Riester-Depot an den Ehepartner und die gezahlten Zulagen und Steuerermäßigungen bleiben erhalten.
2. Auflösung und Auszahlung an den Ehepartner und die gezahlten Zulagen und Steuerermäßigungen müssen zurückgezahlt werden.
Die Höhe der Zulagen und Steuerermäßigungen, habe ich über die "Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen" in Erfahrung bringen können und diese belaufen sich seit 2006 (Vertragsbeginn) bis heute auf: 2290€
Um das Beispiel nun mit ein paar Zahlen zu hinterlegen:
Stand des Altersvorsorgevermögens beläuft sich zu 31.12.2023 auf 20500€
Depot: UniVorsorge 1 ASP (ISIN LU0732151963)
Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals (2023):
UniGlobal Vorsorge = 1,45%
UniVorsorge 1 ASP = 0,29%
Einbehaltene Ausgabeaugfschläge für 2023 = 5,55€
Einbehaltene Depotgebühren für 2023 = 9,00€
Also ich könnte den Vertrag nun übernehmen und der Depotwert mit seinen Zulagen oder Steuerermäßigungen bleiben erhalten oder ich lasse den Vertrag ausbezahlen für 18210,00€.
Was würdet Ihr mir raten? Wäre eine Auszahlung sinnvoller/ertragsreicher, wenn ich für meine Altersvorsorge das Geld dann in einen ETF investere oder sollte ich den Riestervertrag meines Ehepartern, auf meinen bestehenden Riestervertrag übernehmen?
Ich stehe mit dem Thema leider ganz am Anfang und würde mich über jeden Ratschlag sehr freuen.
Danke.
VG