Hallo Zusammen,
wir haben ungünstigen Stromvertrag, der noch 2 Jahre Restlaufzeit hat.
Soweit ich das verstanden habe, besteht ein Sonderkündigungsrecht nur, wenn der Anbieter die Preise verändert. Gilt das auch für Änderungen der Stromnebenkosten (bspw. die Umlagen), auf die der Anbieter keinen Einfluss hat?